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Produktbeschreibung; Bestimmungsgemäßer Gebrauch - Dürkopp Adler 577-1111 Bedienungsanleitung

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Produktbeschreibung

2.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die DÜRKOPP ADLER 577-1111 ist ein Doppelsteppstich-Knopfloch-
automat mit Unter- und Obertransport zum Nähen von Knopflöchern
mit zwei geraden Riegeln.
Normale Nähweise:
Rechte Nähgutseite (Ansichtsseite) beim Nähen oben.
Die Maschine kann in drei Aufstellungsvarianten geliefert werden (sie-
he links).
Die DÜRKOPP ADLER 577-1111 ist ein Nähautomat, der bestim-
mungsgemäß zum Nähen von leichtem bis mittelschwerem Nähgut ver-
wendet werden kann.
Solches Nähgut ist in der Regel aus textilen bzw. synthetischen Fa-
sern zusammengesetztes Material. Diese Nähmaterialien werden in
der Bekleidungsindustrie verwendet. Ferner können mit diesem Nähau-
tomaten möglicherweise auch sogenannte technische Nähte ausge-
führt werden. Hier muß jedoch in jedem Falle der Betreiber (gerne in
Zusammenarbeit mit DÜRKOPP ADLER) eine Abschätzung der mögli-
chen Gefahren vornehmen, da solche Anwendungsfälle einerseits ver-
gleichsweise selten sind und andererseits die Vielfalt unübersehbar
ist. Je nach Ergebnis dieser Abschätzung sind geeignete Sicherungs-
maßnahmen zu ergreifen. Allgemein darf nur trockenes Nähgut mit die-
ser Maschine verarbeitet werden. Das Material darf nicht dicker als
4 mm sein, wenn es durch den abgesenkten Nähfuß zusammenge-
drückt wird.
Das Material darf keine harten Gegenstände beinhalten, da die Maschi-
ne sonst nur mit Augenschutz betrieben werden dürfte. Ein solcher Au-
genschutz ist zur Zeit nicht lieferbar. Die Naht wird im allgemeinen mit
Nähgarnen der Dimension bis 65/2 Nm (Synthetikfäden mit Baumwol-
lumspinnung oder Synthetikfäden) erstellt. Wer andere Fäden einset-
zen will, muß auch hier vorher die davon ausgehenden Gefahren ab-
schätzen und ggf. Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Dieser Nähauto-
mat darf nur in trockenen und gepflegten Räumen aufgestellt und
betrieben werden. Wird der Nähautomat in anderen Räumen, die nicht
trocken und gepflegt sind, eingesetzt, können weitergehende Maßnah-
men erforderlich werden, die zu vereinbaren sind (siehe EN 60204-
31:1999). Wir gehen als Hersteller von Industrienähmaschinen davon
aus, daß an unseren Produkten zumindest angelerntes Bedienperso-
nal arbeitet, so daß alle üblichen Bedienungen und ggf. deren Gefah-
ren als bekannt vorausgesetzt werden können.
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