Das Symbol
(Laseremission) im Behandlungsbildschirm warnt den Benutzer, dass das
System Laserenergie abgeben kann. Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen,
z. B. in diesem Raum Schutzbrillen tragen.
Als Vorsichtsmaßnahme gegen versehentliche Exposition gegenüber dem ausgehenden
Strahl oder dessen Reflektion haben alle Personen, die die Kalibrierung prüfen oder
einstellen, eine geeignete Laserschutzbrille zu tragen.
Die längerfristige Exposition gegenüber starkem Licht kann die Retina schädigen.
Die Augenuntersuchung mit dem Gerät ist daher so kurz wie möglich zu halten und die
Helligkeit ist auf den kleinstmöglichen Wert einzustellen, mit dem sich die Zielstrukturen
deutlich visualisieren lassen.
Die Retinabestrahlungsdosis für eine photochemische Gefährdung ist das Produkt der
Strahlungsstärke und der Bestrahlungsdauer. Wird die Strahlungsstärke halbiert, dann
wird der maximale Bestrahlungsgrenzwert erst nach der doppelten Zeit erreicht.
Bislang wurden keine akuten Gefahren durch optische Strahlungen von Spaltlampen
berichtet. Dennoch wird empfohlen, die Lichtstärke, die in das Auge des Patienten gerichtet
wird, auf den kleinstmöglichen Wert für die Diagnose einzustellen. Kleinkinder, aphake
Personen sowie Personen mit Augenerkrankungen sind stärker gefährdet. Das Risiko kann
auch erhöht sein, wenn die zu untersuchende Person in den letzten 24 Stunden demselben
Instrument oder einem anderen ophthalmologischen Instrument mit sichtbarer Lichtquelle
exponiert war. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Retinographie durchgeführt wurde.
Die durchschnittliche Leistung des Zielstrahls des Rotlicht-Diodenlasers reicht von
„kaum sichtbar" bis zu einem Höchstwert von 1 mW. Der Grenzwert für die sichere
Bestrahlungsdauer (Klasse II) bei maximaler Leistung von 1 mW liegt bei 3,9 Sekunden.
Zum Schutz des Patienten vor möglichen Retinaschäden während der Behandlung sind
die kleinstmögliche, noch praktikable Zielstrahlintensität und die kürzestmögliche Zeitdauer
zu verwenden.
Wenn die Spaltlampenvergrößerung auf 32× eingestellt ist und eines der größeren
Muster angewendet wird, überfüllt das Muster eventuell das Sichtfeld. Die Spaltlampen-
vergrößerung reduzieren oder die Mustergröße anpassen. Die Behandlung nur dann
beginnen, wenn das gesamte Muster sichtbar ist.
Laserschutzbrille
WARNHINWEIS: GEFAHR DURCH LASERSTRAHLUNG
Eine Laserschutzbrille ist bei den meisten Lasern routinemäßig erforderlich. Bei Gebrauch
des Systems bestimmt der Lasersicherheitsbeauftragte die Notwendigkeit einer Schutzbrille
anhand der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB), der nominellen Gefährdungszone
(NGZ) und des nominellen Augen-Gefahrenabstands (NOHD) für die einzelnen verfügbaren
Laserwellenlängen sowie anhand der Wellenlänge selbst und der Konfiguration des
Behandlungsraums (in der Regel innerhalb des Kontrollbereichs).
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PASCAL
Synthesis Ophthalmic Scanning Laser Systeme
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88292-DE, Rev. D