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B. Braun compact plus Gebrauchsanweisung Seite 36

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Anhang
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen anderen Empfängern des Programms
zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den physikalischen Vorgang des Zugänglichmachens einer Kopie eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das
Programm anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern, wodurch ein
auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter
den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
1.
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen, der auf
die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
2.
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Arbeit,
die ganz oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten
gegenüber als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur
Verfügung gestellt wird.
3.
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv
Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem üblichsten
Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis,
daß es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten), und
daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen.
Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz
ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber
normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basie-
rendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare
Teile des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als
unabhängige und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als
eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines
Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die
Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedingungen
für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit
auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
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