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B. Braun compact plus Gebrauchsanweisung Seite 39

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Anhang
besteht der einzige Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin,
ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht
durchsetzbar erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im
übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere
Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien
Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbrei-
teten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet;
es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen
Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus dem
Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten
entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen einge-
schränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten
erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue
Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom
Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um
neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm
angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder
späteren Version" ("any later version") unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm
keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien Programmen
zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den
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