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Entsorgung - Hettich Rotolavit II Gebrauchsanweisung

Waschzentrifuge
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14.1

Entsorgung

Vor Entsorgung des Geräts muss dieses zum Schutz von Personen, Umwelt und Eigentum
dekontaminiert und gereinigt werden. Bei der Entsorgung des Geräts sind alle jeweiligen gesetzlichen
Vorschriften zu beachten. Es wird empfohlen, einen Vermerk am Gerät unter Angabe von Datum,
Unterschrift und verwendeter Reinigungs-/Desinfektionslösung anzubringen.
Bei der Entsorgung des Geräts sind die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Gemäss der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) dürfen alle nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte nicht
mehr zusammen mit dem Haus- oder Industriemüll entsorgt werden. Das Gerät gehört zur Gruppe 8
(Medizinische Geräte) und ist dem Business-to-Business-Bereich zugeordnet.
Das Symbol des durchgestrichenen Abfalleimers weist darauf hin, dass das Gerät nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden darf. Die Entsorgungsvorschriften der einzelnen EU-Länder können
unterschiedlich ausfallen. Im Bedarfsfall wenden Sie sich für weitere Infos zur Geräteentsorgung an die
entsprechende Behörde oder an Ihren Lieferanten. Die Hauptplatine des Geräts ist mit einer
Lithiumbatterie bestückt. Diese muss vor der Entsorgung des Geräts entfernt und gemäss den
gesetzlichen Bestimmungen des Betreiberlandes entsorgt werden.
Hinweis für Deutschland:
Das Gerät darf nicht über öffentliche bzw. kommunale Abfallsammelstellen oder Recyclingpunkte
entsorgt werden. Wenden Sie sich im Bedarfsfall für weitere Infos zur Geräteentsorgung an die
entsprechende Behörde oder an Ihren Lieferanten.
Hettich AG, Seestrasse 204a, 8806 Baech, Switzerland
Gebrauchsanweisung_Rotolavit II_und_Rotolavit II-S_de_rev2.7
Seite 51

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Rotolavit ii-s

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