WARTUNG
184
Kraftstofftank
Der
Kraftstofftank
angehoben werden, um Zugang zum
vorderen Sicherungskasten zu erhalten.
Führen Sie die folgenden Verfahren aus,
um
den
anzuheben und wieder einzubauen.
Anheben des Kraftstofftanks
Stellen Sie sicher, dass das Motorrad
stabil
steht
abgestützt ist.
Das korrekte Abstützen des Motorrads
trägt dazu bei, dass es nicht umfällt.
Ein instabiles Motorrad kann umfallen,
was zu Verletzungen beim Mechaniker
oder Schäden am Motorrad führen
kann.
Verwenden Sie zum Ablassen des
Kraftstoffs aus dem Tank niemals
Ausrüstung
Kraftstoffhandhabung,
zugelassen
professionellen Standards genügt.
Durch
die
zugelassener
Kraftstoffhandhabung können Brände
entstehen, die zu Sachschäden und
Verletzungen von Personen führen
können.
Verwenden Sie immer zugelassene,
professionelle
Kraftstoffhandhabung.
muss
vorsichtig
Kraftstofftank
sicher
Warnung
und
hinreichend
Warnung
die
nicht
ist
und
nicht
Verwendung
nicht
Ausrüstung
Ausrüstung
Das Ablassen oder Absaugen von
Kraftstoff aus einem Kraftstofftank
darf nur in gut belüfteten Räumen
erfolgen.
Der für die Aufnahme des Kraftstoffs
vorgesehene Behälter muss für die
Gesamtmenge des abzulassenden oder
abzusaugenden Kraftstoffs mehr als
ausreichend sein. Der Behälter ist mit
einer deutlichen Kennzeichnung seines
Inhalts zu versehen und in einem
sicheren Lagerbereich unterzubringen,
der den Anforderungen der lokalen
behördlichen
entspricht.
Nach dem erfolgten Absaugen oder
Ablassen des Kraftstoffs aus einem
Kraftstofftank sind die Vorkehrungen
den Umgang mit offenem Licht und
mit
Zündquellen
aufrechtzuerhalten.
Die Nichtbeachtung eines der oben
stehenden Warnhinweise kann ein zu
einem Sicherheitsrisiko mit der Gefahr
von Personenschäden führen.
zur
Um den Kraftstofftank anzuheben:
▼ Bauen
Sitzbankabdeckung
Seite 93.
zur
▼ Bauen Sie den Fahrersitz aus, siehe
Seite 95.
▼ Bauen Sie die Batterie aus, siehe
Seite 176.
▼ Entleeren Sie den Kraftstoff mit Hilfe
zur
professioneller,
Kraftstoffhandhabung zugelassener
Marken-Werkstattausrüstung
dem Kraftstofftank.
Warnung
Bestimmungen
betreffend
Sie
den
Beifahrersitz/die
aus,
siehe
zur
aus