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Insbesondere möchten wir Sie auf folgende Punkte
hinweisen:
•
Radioaktives Material und deren Abschirmungen dürfen in kei-
ner Weise beschädigt sein und müssen eine gültige Dichtheits-
prüfbescheinigung haben. Die Dichtheitsprüfbescheinigung vor
Ankunft des radioaktiven Materials in Deutschland darf nicht
älter als 6 Monate sein. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn
eine PTB-Bescheinigung vorhanden ist, in der bestätigt wird,
dass die Gültigkeit der Prüftermine verlängert worden ist.
•
Wenn sie radioaktive Quellen mit Isotop Am-241 oder Cm-244
zurückschicken, muss die Special Form-Bescheinigung beige-
fügt sein.
•
Es ist unumgänglich, dass radioaktives Material, das uns
geschickt wird, ausreichend mit Ihrem Namen und Adresse
gekennzeichnet ist.
Sofern Ihnen ein Angebot vorliegt, ist ebenfalls unsere Ange-
botsnummer anzugeben.
•
Radioaktives Material kann nur zurückgesandt werden, nach-
dem Sie die Erlaubnis von BERTHOLD TECHNOLOGIES erhalten
haben. Wir senden Ihnen gern ein Angebot über die entstehen-
den Rücknahmekosten zu.
•
Vorab ist BERTHOLD TECHNOLOGIES über den Rücktransport in
Kenntnis zu setzen. Radioaktives Material, das an Berthold
ohne vorherige Nachricht gesandt wurde, wird von BERTHOLD
TECHNOLOGIES nicht angenommen. Eventuell dabei entste-
hende Lagerkosten gehen zulasten des Lieferanten.
•
Die Strahlerabgabe-Erklärung und die Dichtheitsbescheinigung
sind mit den Bestellunterlagen an BERTHOLD TECHNOLOGIES
zu schicken. Das Formular für die Strahlerabgabe-Erklärung
erhalten Sie von BERTHOLD TECHNOLOGIES auf Anfrage.
Band 1
54733-10BA1L
10.2021