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BERTHOLD TECHNOLOGIES sens Serie Betriebsanleitung Seite 156

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Insbesondere möchten wir Sie auf folgende Punkte
hinweisen:
Radioaktives Material und deren Abschirmungen dürfen in kei-
ner Weise beschädigt sein und müssen eine gültige Dichtheits-
prüfbescheinigung haben. Die Dichtheitsprüfbescheinigung vor
Ankunft des radioaktiven Materials in Deutschland darf nicht
älter als 6 Monate sein. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn
eine PTB-Bescheinigung vorhanden ist, in der bestätigt wird,
dass die Gültigkeit der Prüftermine verlängert worden ist.
Wenn sie radioaktive Quellen mit Isotop Am-241 oder Cm-244
zurückschicken, muss die Special Form-Bescheinigung beige-
fügt sein.
Es ist unumgänglich, dass radioaktives Material, das uns
geschickt wird, ausreichend mit Ihrem Namen und Adresse
gekennzeichnet ist.
Sofern Ihnen ein Angebot vorliegt, ist ebenfalls unsere Ange-
botsnummer anzugeben.
Radioaktives Material kann nur zurückgesandt werden, nach-
dem Sie die Erlaubnis von BERTHOLD TECHNOLOGIES erhalten
haben. Wir senden Ihnen gern ein Angebot über die entstehen-
den Rücknahmekosten zu.
Vorab ist BERTHOLD TECHNOLOGIES über den Rücktransport in
Kenntnis zu setzen. Radioaktives Material, das an Berthold
ohne vorherige Nachricht gesandt wurde, wird von BERTHOLD
TECHNOLOGIES nicht angenommen. Eventuell dabei entste-
hende Lagerkosten gehen zulasten des Lieferanten.
Die Strahlerabgabe-Erklärung und die Dichtheitsbescheinigung
sind mit den Bestellunterlagen an BERTHOLD TECHNOLOGIES
zu schicken. Das Formular für die Strahlerabgabe-Erklärung
erhalten Sie von BERTHOLD TECHNOLOGIES auf Anfrage.
Band 1
54733-10BA1L
10.2021

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