Band 1
SENSseries LB 480 Füllstandsmessung
BERTHOLD TECHNOLOGIES GmbH & Co. KG
WICHTIG
Die Bergung von Abschirmungen und Strahlern nach Stör- und
Unfällen darf grundsätzlich nur nach der Anweisung der Behörde
erfolgen.
Es wäre denkbar, bei den Sofortmaßnahmen zweckmäßigerweise in
folgender Reihenfolge vorzugehen:
Lokalisieren Sie den Strahler.
Überprüfung Sie die Funktion der Abschirmung.
Überprüfung Sie die Wirksamkeit der Abschirmung durch Mes-
sung der Dosisleistung.
Kennzeichnen Sie die Kontrollbereiche und sichern Sie diese
durch Abschrankung.
Schirmen Sie den Strahler ab.
Protokollieren Sie den Vorfall und schätzen Sie eventuell vorge-
kommene Strahlenexposition beteiligter Personen ab.
Bei Verdacht auf Beschädigung der Strahlerkapsel wären darüber
hinaus noch folgende Punkte zu berücksichtigen:
Vermeiden Sie eine Kontamination.
Fassen Sie den Strahler mit dem Werkzeug (z.B. Zange oder
Pinzette) und wickeln Sie beides (Strahler und Werkzeug) in
eine Plastiktüte ein.
Schirmen Sie den Strahler über Betonwand, Stahl- oder Bleip-
latte ab.
Prüfen Sie die Umgebung auf Kontaminationsfreiheit.
Sorgen Sie für vorschriftsmäßige Sicherstellung des radioakti-
ven Abfalls (durch Landessammelstelle).
Bei einer Undichtheit eines Strahlers und bei dem Verdacht auf
Dosisüberschreitungen ist die zuständige Behörde (z.B. Gewerbe-
aufsichtsamt) zu verständigen.
Der Eintritt eines Unfalls, eines Störfalls oder eines sonstigen
sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignisses ist der Aufsichtsbe-
hörde mitzuteilen und, falls dies erforderlich sein sollte, auch der für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörde. Die
Vorgehensweise kann mit der Firma BERTHOLD TECHNOLOGIES
abgesprochen werden.
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