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Unzulässige Brennstoffe; Erstes Anheizen - Froling SP Dual compact Montageanleitung

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7.2.3 Unzulässige Brennstoffe

7.2.4 Erstes Anheizen

M1820921_de | Montageanleitung Kombikessel SP Dual compact
Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht im Abschnitt "Zulässige Brennstoffe" definiert
sind, insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig
VORSICHT
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten
Reinigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Verlust
der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechter
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Beim Betreiben des Kessels gilt daher:
r Nur zulässige Brennstoffe verwenden
HINWEIS
Austritt von Kondenswasser während der ersten Aufheizphase stellt keine
Funktionsstörung dar.
r Tipp: Eventuell Putztücher zurecht legen!
VORSICHT
Bei zu raschem Aufheizen des Kessels bei Erstinbetriebnahme:
Beim Aufheizen mit zu großer Leistung kann es durch zu schnelles Austrocknen zu
Rissen an der Brennkammer kommen!
Daher gilt beim ersten Anheizen des Kessels:
r Erstinbetriebnahme des Scheitholzkessels mit geringer Brennstoffmenge
durchführen
Inbetriebnahme | 7
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