Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme
6.2 Erstinbetriebnahme
6.2.1 Zulässige Brennstoffe
Holzpellets
Normenhinweis
6.2.2 Unzulässige Brennstoffe
6.2.3 Erstes Anheizen
Montageanleitung PE1c Pellet 16-22 | M2130319_de
Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit einem Durchmesser von 6 mm
EU:
Brennstoff gem. EN ISO 17225 - Teil 2: Holzpellets Klasse A1 / D06
und/oder:
Zertifizierungsprogramm EN
Allgemein gilt:
Lagerraum vor Neubefüllung auf Pelletsstaub prüfen und gegebenenfalls reinigen!
Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht im Abschnitt "Zulässige Brennstoffe" definiert
sind, insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig
VORSICHT
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten
Reinigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Verlust
der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechter
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Beim Betreiben des Kessels gilt daher:
❒ Nur zulässige Brennstoffe verwenden
Austritt von Kondenswasser während der ersten Aufheizphase stellt keine
Funktionsstörung dar.
❒ Tipp: Eventuell Putztücher zurecht legen!
HINWEIS! Alle erforderlichen Schritte für die Erstinbetriebnahme siehe
Bedienungsanleitung der Kesselregelung!
plus bzw. DIN plus
HINWEIS
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