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Vorschriften Für Die Verschrottung Des Fahrzeuges - Fiat Fiorino Betriebsanleitung

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VORSCHRIFTEN FÜR DIE VERSCHROTTUNG DES FAHRZEUGES
Seit Jahren entwickelt Fiat über die ständige Verbesserung der Herstellungsprozesse und der Entwicklung von
immer mehr umweltschützenden Materialien, eine globale Verantwortung für den Umweltschutz. In der
Absicht, dem Kunden den bestmöglichen Service unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und der
durch die Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG auferlegten Pflichten zu gewährleisten, bietet Fiat seinen Kunden
die Möglichkeit, ihr Altfahrzeug (*) ohne zusätzliche Kosten abzugeben.
Die Europäische Richtlinie sieht auch vor, dass das Altfahrzeug zurückgegeben wird, ohne dass dem letzten
Halter oder Besitzer Unkosten entstehen, da der Wert des Fahrzeugs gleich null oder negativ ist.
Insbesondere gilt die Rücknahme der Fahrzeuge zu Nullkosten in fast allen EU-Ländern bis zum 1. Januar 2007
nur für nach dem 1. Juli 2002 zugelassene Fahrzeuge, während die Rücknahme zu Nullkosten ab 2007
unabhängig vom Zulassungsjahr des Fahrzeugs der Bedingung unterliegt, dass das Fahrzeug über seine
wesentlichen Bauteile verfügt (insbesondere Motor und Karosserie) und keinen zusätzlichen Müll enthält.
Zur Rückgabe des Altfahrzeugs zu Nullkosten können Sie sich entweder an einen unserer Vertragshändler
oder eine der von Fiat beauftragten Sammel- und Verschrottungsstellen wenden. Diese Stellen wurden
sorgfältig gewählt, um einen Service mit angemessenem Qualitätsstandard für die Sammlung, die Behandlung
und das Recycling der entsorgten Fahrzeuge unter Beachtung der Umwelt zu garantieren.
Weitere Informationen bezüglich der Sammel- und Verschrottungsstellen erhalten Sie beim Netz der Fiat
Vertragswerkstätten und der Fiat Nutzfahrzeuge, unter der kostenlosen Telefonnummer 00800 3428 0000
oder auf der Fiat-Internetseite.
(*) Fahrzeug für den Transport von Personen mit maximal 9 Sitzplätzen mit einer zulässigen Gesamtlast von
3,5 Tonnen.
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FAHRZEUGES
SI C HERHEI T
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WARTUNG UND PFLEGE
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I N HALTS- VERZEI C HNI S
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