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Garantie

Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt des Sitzerwerbs. Die
Garantiedauer entspricht der jeweils im Endverbraucherland
gültigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist für den Verkauf
von Kindersitzen. Inhaltlich umfasst die Garantie
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung nach Wahl
des Herstellers.
Die Garantie bezieht sich nur auf den Erstverwender.
Im Falle eines Mangels kommen Garantierechte nur in
Betracht, wenn der Defekt unverzüglich nach erstmaligem
Auftreten dem Fachhändler angezeigt wurde. Kann der
Fachhändler das Problem nicht lösen, so wird dieser das
Produkt mit einer genauen Beschreibung der Beanstandung
sowie einem offiziellen Kaufbeleg mit Kaufdatum an den
Hersteller zurückschicken.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden an
Produkten, die nicht von ihm geliefert worden sind.
Der Garantieanspruch entfällt, wenn:
• das Produkt verändert wurde.
• das Produkt nicht komplett mit dem Kaufbeleg innerhalb
von 14 Tagen nach Auftreten des Mangels zum Händler
zurückgebracht wird.
• der Defekt durch eine falsche Handhabung oder Wartung
oder durch anderweitiges Verschulden des Verwenders
entstanden ist, insbesondere auch, wenn die
Gebrauchsanweisung nicht beachtet wurde.
• Reparaturen am Produkt von Dritten ausgeführt wurden.
• der Defekt durch einen Unfall entstanden ist.
• die Seriennummer beschädigt oder entfernt wurde.
Veränderungen oder Verschlechterungen des Produkts, die
durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden
(Abnutzung) sind kein Garantiefall.
Durch Leistungen des Herstellers im Garantiefall wird die
Garantie nicht verlängert.
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