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Sicherheitsgründen ratsam, den Kinderautositz über-
prüfen zu lassen.
• Für die Rettung im Notfall muss ein schnelles Öffnen
des Verschlusses gewährleistet sein. Deshalb ist
der Verschluss nicht vollständig vor unbeabsichtigten
Zugriffen geschützt. Achten Sie unbedingt darauf, dass
Ihr Kind nicht mit dem Verschluss spielt.
Garantie
Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt des Sitzerwerbs. Die
Garantiedauer entspricht der jeweils im Endverbraucherland
gültigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist für den Verkauf von
Kinderautositzen. Inhaltlich umfasst die Garantie Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Minderung nach Wahl des Herstellers.
Die Garantie bezieht sich nur auf den Erstverwender.
Im Falle eines Mangels kommen Garantierechte nur in Betracht,
wenn der Defekt unverzüglich nach erstmaligem Auftreten
dem Fachhändler angezeigt wurde. Kann der Fachhändler
das Problem nicht lösen, so wird dieser das Produkt mit
einer genauen Beschreibung der Beanstandung sowie einem
offiziellen Kaufbeleg mit Kaufdatum an den Hersteller zurück-
schicken.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden an
Produkten, die nicht von ihm geliefert worden sind.
Der Garantieanspruch entfällt, wenn:
• das Produkt verändert wurde
• das Produkt nicht komplett mit dem Kaufbeleg innerhalb
von 14 Tagen nach Auftreten des Mangels zum Händler
zurückgebracht wird
• der Defekt durch eine falsche Handhabung oder
Wartung oder durch anderweitiges Verschulden des
Verwenders entstanden ist, insbesondere auch, wenn
die Gebrauchsanweisung nicht beachtet wurde
• Reparaturen am Produkt von Dritten ausgeführt wurden
• der Defekt durch einen Unfall entstanden ist
• die Seriennummer beschädigt oder entfernt wurde.
Veränderungen oder Verschlechterungen des Produkts,
die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt
werden (Abnutzung) sind kein Garantiefall.
Durch Leistungen des Herstellers im Garantiefall wird die
Garantie nicht verlängert.
CONCORD GmbH
Industriestraße 25 · D-95346 Stadtsteinach· Germany
1. Dies ist eine „Universal"-Kinderrückhalteeinrichtung.
Sie ist nach ECE-Regelung 44, Änderungsserie 04
genehmigt für die allgemeine Verwendung in Fahrzeugen
und passt in die meisten, aber nicht alle Pkw-Sitze.
2. Der ordnungsgemäße Sitz der Einrichtung kann vor-
ausgesetzt werden, wenn der Fahrzeughersteller im
Fahrzeughandbuch erklärt, dass das Fahrzeug für den
Einbau einer „Universal"-Kinderrückhalteeinrichtung
der jeweiligen Altersgruppe geeignet ist.
3. Diese Rückhalteeinrichtung wurde nach strengeren
Bedingungen der Klasse „Universal" eingestuft als vorher-
gehende Ausführungen, die nicht diese Aufschrift tragen.
4. Sollten Zweifel bestehen, kann der Hersteller der Kinderrück-
halteeinrichtung oder der Einzelhändler befragt werden.
5. Nur geeignet für Fahrzeuge mit Dreipunktgurt, die nach
ECE Regelung Nr. 16 oder einem vergleichbaren Standard
geprüft und zugelassen sind.
Zur Beachtung:
Der Kinderautositz TRIMAX ist bei einem simulierten
Frontalaufprall mit einer Aufprallgeschwindigkeit von
50 km/h gegen ein festes Hindernis geprüft worden.
Dies entspricht der internationalen Prüfnorm ECE R 44-
04, die allen getesteten Rückhaltesystemen zugrundege-
legt wird. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und
Einhaltung der Einbau- und Bedienungsanleitung sollen
die Einbauvorrichtungen bei Kindern von ca. 8 Monaten
– 4 Jahren bzw. mit einem Körpergewicht von 9 kg bis 18
kg im Falle eines Unfalls je nach Unfallart und -schwere,
Verletzungen verhindern oder mindern.
Ebenso wie das Anwenden der Sicherheitsgurte für
Erwachsene ersetzt deshalb eine Kindersicherheitseinr
ichtung nicht das verantwortungsvolle und umsichtige
Verhalten im Straßenverkehr.
Der Sitz darf auch ohne Kind nicht unbefestigt im
Fahrzeug transportiert werden. Bei einer Unfallsituation
könnte es bei Insassen zu Verletzungen führen. Deshalb
muss der Diagonalgurt während der Fahrt immer
geschlossen sein.
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