GARANTIE
GELTENDMACHUNG VON GARANTIEANSPRÜCHEN
Sollte Ihr Fahrzeug Wartung im Rahmen der Garantie benötigen, sind Sie verpflichtet, es
zu einem POLARIS-Vertragshändler mit Service-Abteilung zu bringen. Bei der
Anforderung des Garantie-Service müssen Sie Ihr Exemplar der Garantieanmeldung dem
Händler vorlegen. (DIE KOSTEN DES TRANSPORTS ZUM UND VOM HÄNDLER SIND
VON IHNEN ZU TRAGEN.) POLARIS empfiehlt Ihnen, sich an den Händler zu wenden,
bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben. Grundsätzlich steht es Ihnen jedoch frei,
Garantie-Serviceleistungen von jedem beliebigen POLARIS-Händler mit Service-Abteilung
ausführen zu lassen.
Im Land, in dem das Produkt gekauft wurde:
Reparaturen im Rahmen der Garantie oder von Technischen Mitteilungen müssen von
einem POLARIS-Vertragshändler ausgeführt werden. Kunden, die innerhalb des Landes,
in dem sie ihr Produkt gekauft haben, umgezogen sind oder reisen, können Reparaturen
im Rahmen der Garantie und von Technischen Mitteilungen bei jedem POLARIS-
Vertragshändler beantragen, der die gleiche Produktserie verkauft.
Außerhalb des Landes, in dem das Produkt gekauft wurde:
Wenn Sie gegenwärtig außerhalb des Landes unterwegs sind, in dem Sie Ihr Produkt
gekauft haben, sollten Sie Ihr Produkt zu einem POLARIS-Vertragshändler bringen. Bitte
legen Sie dem Händler einen Identitätsnachweis mit Foto als Beleg Ihres Wohnsitzes in
dem Land vor, in dem der Vertragshändler, der Ihnen das Fahrzeug verkauft hat, ansässig
ist. Nach Vorlage des Wohnsitz-Nachweises ist der Vertragshändler berechtigt, die
Garantiereparatur durchzuführen.
Nach einem Umzug:
Bevor Sie in ein anderes Land umziehen, nehmen Sie bitte mit dem POLARIS-
Kundendienst sowie dem Zollamt des Ziellandes Kontakt auf. Die Importvorschriften sind
von Land zu Land sehr verschieden. Um Ihre Garantieansprüche nicht zu verlieren, ist es
unter Umständen nötig, POLARIS einen Nachweis Ihres Umzugs vorzulegen.
Möglicherweise müssen Sie bei POLARIS zusätzliche Unterlagen anfordern, die es Ihnen
ermöglichen, Ihr Produkt in dem neuen Land anzumelden. Bitte lassen Sie Ihr Produkt
unmittelbar nach Ihrem Umzug im neuen Land bei einem ansässigen POLARIS-Händler
erneut zur Garantie anmelden, um Ihre Garantieansprüche nicht zu verlieren und die
weitere Zusendung von Informationen und Hinweise für Ihr Fahrzeug sicherzustellen.
Von privaten Verkäufern gekaufte Fahrzeuge:
Für ein POLARIS-Fahrzeug, das Sie von einer Privatperson gekauft haben, um es
außerhalb des Landes, in dem es ursprünglich gekauft worden war, zu besitzen und zu
nutzen, besteht keine Garantiedeckung. Dennoch müssen Sie Ihr Produkt unter Ihrem
Namen und Ihrer Anschrift bei einem POLARIS-Händler im Land Ihres Wohnsitzes
registrieren lassen, damit Sie weiterhin Sicherheitsinformationen und -mitteilungen für Ihr
Produkt erhalten.
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