BETRIEB
Durchfahren von Gewässern
Der POLARIS RANGER kann Gewässer durchfahren, deren Tiefe die Höhe des
Bodenbleches nicht überschreitet.
HINWEIS: Sollte das Fahrzeug in tiefes Wasser eintauchen oder sollte das Wasser
beim Durchfahren eines Gewässers über den Kabinenboden hinaus anstei-
gen, muss das Fahrzeug anschließend vor dem erneuten Anlassen des
Motors zur Wartung in die Händlerwerkstatt gebracht werden. Diese Wartung
kann von Ihrem POLARIS-Händler durchgeführt werden. Sollte es unmöglich
sein, das Fahrzeug zur Werkstatt zu bringen, ohne den Motor anzulassen,
müssen die auf Seite 96 beschriebenen Wartungsmaßnahmen durchgeführt
und das Fahrzeug bei der nächstmöglichen Gelegenheit zur Werkstatt
gebracht werden.
Beim Durchqueren von Gewässern
sind folgende Regeln zu beachten:
1. Vor dem Einfahren in das
Gewässer Wassertiefen und Strö-
mungsverhältnisse feststellen.
2. Eine Stelle suchen, an der beide
Ufer relativ flach ansteigen.
3. Langsam durch das Gewässer
fahren und Gesteinsbrocken und
sonstige Hindernisse umfahren.
4. Nicht durch tiefe oder rasch flie-
ßende Gewässer fahren.
WARNUNG! Der Auftrieb der großen
Reifen des RANGER kann bei tiefem
oder rasch fließendem Wasser bewirken,
dass das Fahrzeug schwimmt und der
Fahrer die Kontrolle verliert. Dies kann zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen.
Mit dem RANGER nie tiefe oder schnell fließende Gewässer durchfahren.
5. Nach dem Verlassen von Gewässern stets die Bremsen durch mehrmaliges
leichtes Betätigen des Bremspedals trocknen, bis die Bremswirkung normal
ist. Brems- und Gaspedal nicht gleichzeitig betätigen.
HINWEIS: Nach dem Durchfahren eines Gewässers mit dem Fahrzeug müssen unbe-
dingt die Wartungsmaßnahmen laut Routinewartungstabelle ab Seite 79
ausgeführt werden. Besonderer Wert ist dabei auf die Wartung des Motoröls,
des Getriebeöls, aller Getriebegehäuseflüssigkeiten und aller Fettnippel zu
legen.
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Bodenblech