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Polaris RANGER Diesel Betriebsanleitung Für Wartung Und Sicherheit Seite 49

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Kraftstoffempfehlungen
Zusätzliche technische Kraftstoff-Anforderungen
• Die Cetannummer des Kraftstoffs muss mindestens 45 betragen.
• Der Schwefelgehalt darf maximal 0,5 Volumenprozent betragen. Ein Wert
von weniger als 0,5 % ist zu bevorzugen. Insbesondere in den USA und
Kanada ist ultraschwefelarmer Kraftstoff zu verwenden.
• Biodieselkraftstoffe: Siehe Seiten 48–49.
• NIEMALS dürfen Petroleum, gebrauchtes Motoröl oder Restbrennstoffe mit
Dieselkraftstoff gemischt werden.
• Der Wasser- und Sedimentgehalt des Kraftstoffs darf höchstens 0,05 Volu-
menprozent betragen.
• Kraftstofftanklager und Kraftstofffördergeräte stets sauber halten.
• Kraftstoffe minderer Qualität können die Motorleistung beeinträchtigen und/
oder den Motor beschädigen.
• Kraftstoffzusätze werden nicht empfohlen. Manche Kraftstoffzusätze wirken
sich negativ auf die Motorleistung aus.
• Der Aschegehalt darf maximal 0,01 Volumenprozent betragen.
• Der Koksrückstand darf maximal 0,35 Volumenprozent betragen. Ein Wert
von weniger als 0,1 % ist zu bevorzugen.
• Der Gesamtgehalt an aromatischen Verbindungen darf 35 Volumenprozent
nicht überschreiten. Ein Wert von weniger als 30 % ist zu bevorzugen.
• Der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PCA)
muss unter 10 Volumenprozent liegen.
• Der Metallgehalt an Na, Mg, Si und Al darf höchstens 1 Massen-ppm
(Analyseverfahren JPI-5S-44-95) betragen.
• Schmierfähigkeit: Verschleißlinie WS1,4 bei HFRR-Test darf maximal bei
460 µm (0,018 in) liegen.
BETRIEB
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