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Nachprüfanweisung Für Das Gleitsegelmuster Eden 6; Gegenstand Der Prüfung; Nachprüfungsintervalle; Personelle Voraussetzungen Für Die Nachprüfung - MAC PARA Eden 6 Betriebshandbuch

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NACHPRÜFANWEISUNG FÜR DAS GLEITSEGELMUSTER EDEN 6
Achtung: Die Firma MAC PARA TECHNOLOGY GmbH haftet nicht für Fehler der
verantwortlichen Person (bzw. Checkbetrieb), die den Check ausführt. Diese
arbeitet immer auf eigene Verantwortung!
Bei Zweifel an der Durchführung der Checks oder Lufttüchtigkeit des Gerätes
muss immer MAC PARA TECHNOLOGY GmbH kontaktiert werden, oder
gegebenfalls das Gerät zur Überprüfung direkt zugeschickt werden!
Gegenstand der Prüfung
 Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
 Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person
durchgeführt werden, die die nachstehenden personellen Voraussetzungen erfüllt.
Seit dem 01.07.2001 besteht (in Deutschland) auch die gesetzliche Möglichkeit, dass
der Halter sein Gerät selber nachprüfen kann. Diese Möglichkeit wird vom Hersteller
ausdrücklich nicht empfohlen, da der Halter in der Regel nicht die entsprechende
personelle Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem darf in diesem
Fall das Gerät nur vom Halter geflogen werden, eine Nutzung des Gleitsegels durch
Dritte ist dann ausgeschlossen!!!
 Bei jeder Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist verpflichtet, das
letzte Schriftstück immer aufzubewahren, sowie dem Hersteller eine Kopie dieses
Nachprüfprotokolls zu senden. Jeder Prüfschritt ist gewissenhaft durchzuführen und
im Nachprüfprotokoll einzutragen.
 Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter
geflogen werden. Es muss dann eine Instandsetzung durch den Hersteller oder durch
eine, von ihm beauftragte Person, durchgeführt werden.
Nachprüfungsintervalle
Der Turnus beträgt bei Schulungsgeräten und gewerblich genutzten Tandem-
Gleitschirme alle 12 Monate, alle anders genutzten Gleitschirme alle 24
Monate oder nach 100 Betriebsstunden.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und
einsitzig genutzten Gleitsegeln:
 Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder
gleichwertige anerkannte Lizenz.
 Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder
Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann
ist dessen Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von Dritten genutzt
werden und für Doppelsitzer:
 Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung.
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