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MAC PARA Eden 6 Betriebshandbuch Seite 30

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Sichtkontrolle der Verbindungsteile
 Alle Leinenschlösser und evt. vorhandenen Trimmer und Speedsysteme sind auf
Auffälligkeiten wie Risse, Scheuerstellen und Schwergängigkeit hin zu überprüfen.
Beide Tragegurte werden auf Scherstellen, Risse und starke Abnutzungen untersucht
und anschließend unter einer Last von 5 daN vermessen. Die ermittelten Werte sind
den Vorgaben des Typenkennblattes gegenüberzustellen und im Nachprüfprotokoll
zu dokumentieren.
Max +/- 5mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig.
Vermessung der Leinenlängen:
 Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung
erfolgt vom Einhängepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich
Fangleinenloop. Die Vermessung der Bremsleinen erfolgt vom Knoten des
Bremsgriffes bis zur Ende der Galerieleine. Die Leinennummerierung beginnt jeweils
in der Flügelmitte. Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll
dokumentiert und mit den Sollleinenlängen des entsprechenden Typenkennblattes
verglichen. Die Vermessung der gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche
Bedingungen vorausgesetzt, durch einen Symmetriecheck vorgenommen werden.
Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen ist
im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren.
 Messwerte
(Toleranzwerte)
Typenkennblatt abweichen. Mit diesen Toleranzen ist keine nennenswerte
Trimmverschiebung
+/- 25 mm..
 Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss
(die Vorgehensweise muss beim Hersteller erfragt werden):
o wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die
Toleranz-
grenze lediglich entweder in + oder – Richtung abweichen darf (gerechnet werden
alle Werte von 10-15mm).
o Oder wenn 25% der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen abweichen
(Beispiel: A/BLeinen sind um 10-15 mm länger, während gleichzeitig die C/D
Leinen
um 10-15 mm kürzer sind, als im Typenkennblatt vermerkt (Trimmverschiebung
nach hinten durch Alterung).
Kontrolle der Leinenfestigkeit
 Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zum in der LTF geforderten Nachweis
für die Musterprüfung zu dokumentieren:
 Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine
Stammleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt.
Die ausgebauten Leinen sind im Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1, D1
in Flugrichtung links). Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung nicht die
bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird.
dürfen
maximal
zu erwarten. Die Toleranzen für die Bremsleinen betragen
30
+/-10
mm
gegenüber
dem

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