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Richtlinien - WMF 2000S Betriebsanleitung

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9.4

Richtlinien

Das Gerät erfüllt die Anforderungen des
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
der Bedarfsgegenständeverordnung
(BedGgstV), der Verordnung (EU)
Nr. 10/2011, sowie der Verordnung (EU)
Nr. 1935/2004 in ihren jeweils aktuellen
Fassungen.
Bei Zweck bestimmter Verwendung stellt
das Gerät keine Gesundheitsgefahr oder
sonstige unvertretbare Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien
und Rohstoffe entsprechen der
Bedarfsgegenständeverordnung, sowie der
Verordnung (EU) Nr. 10/2011.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen
aller einschlägigen Bestimmungen der
Richtlinien MD (MR) 2006/42/EC (EG),
Directive (Richtlinie) 2004/108/EC (EMV),
Directive (Richtlinie) 2011/65/EC (ROHS),
Directive (Richtlinie) 2002/96/EC (WEEE).
Die EG-Konformitätserklärung ist dem
Gerät beigelegt. Das Gerät trägt das
CE-Zeichen.
Betriebsanleitung WMF 2000 S
Bei nicht mit der WMF abgestimmten
Änderungen des Geräts verliert diese
Erklärung ihre Gültigkeit. Für Länder
außerhalb der EU gelten die jeweils
gültigen nationalen Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektronik-
Schrottverordnung (WEEE / EU-Richtlinie)
und darf nicht über den Hausmüll entsorgt
werden.
Zur Entsorgung wenden Sie sich an den WMF Service.
Anschrift w Seite 52
Die Rückverfolgbarkeit gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1935/2004 sowie die Herstellung
nach Guter Herstellungspraxis im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 wird von
uns sichergestellt und gewährleistet.
Sicherheit
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