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Sicherheit; Kennzeichnung Von Hinweisen In Der Betriebsanleitung; Sicherheitshinweise Und Unfallverhütungsvorschriften; Personalqualifikation Und -Schulung - Krone EASYFLOW serie Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit

2.1 Kennzeichnung von Hinwei-
sen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen
für Personen hervorrufen können, sind mit allgemei-
nem Gefahrensymbol gekennzeichnet:
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W9
Allgemeine Funktionshinweise sind wie folgt gekenn-
zeichnet:
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise müssen
unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem
Zustand gehalten werden, gegebenenfalls ersetzt
werden.
2.2 Sicherheitshinweise und Un-
fallverhütungsvorschriften

2.2.1 Personalqualifikation und -schulung

Die Pickup darf nur von Personen benutzt, gewartet
und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und
über die damit verbundenen Gefahren unterrichtet sind.
Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwa-
chung des Personals müssen durch den Betreiber
genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die
notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen
und zu unterweisen. Weiterhin ist durch den Betreiber
sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung
durch das Personal voll verstanden wird.
Instandsetzungsarbeiten, die nicht in dieser Betriebs-
anleitung beschrieben sind, dürfen nur von autorisier-
ten Fachwerkstätten durchgeführt werden.
2.2.2 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbe-
achtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust
jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
– Gefährdung von Personen durch nicht abgesicher-
te Arbeitsbereiche
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung
und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch mechanische und
chemische Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von
Hydrauliköl

2.2.3 Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise, die bestehenden Vorschriften zur
Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-,
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers
sind zu beachten.
Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
der zuständigen Berufsgenossenschaften sind bin-
dend.
Die Sicherheitshinweise des Fahrzeugherstellers sind
zu beachten.
Sicherheit
II - 1

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