3.3.2
Betrieb unter +4 °C
Der Betrieb der Brandsimulationsanlage bei Temperaturen um oder unter dem Gefrier-
punkt ist nur bei Beachtung folgender Hinweise möglich.
VORSICHT
!
Verletzungsgefahr durch Ausrutschen auf glatten Böden.
Ab dem Gefrierpunkt (0 °C) besteht die Gefahr des Überfrierens der Böden durch
aufgebrachtes Löschwasser.
• Der Ausbilder muss prüfen, ob Eisbildung einen gefahrenfreien Betrieb der Anlage
verhindert. Ein Betrieb liegt somit im alleinigen Ermessen des Betreibers.
• Eine Beimengung von Frostschutzmitteln jeglicher Art ist nicht erlaubt.
VORSICHT
!
Bei einer Temperatur von weniger als -5 °C ist ein sicherer Betrieb der Anlage nicht
gegeben. Um Schäden an der Anlage zu vermeiden:
• ist bei Erreichen einer Temperatur von -5 °C die Anlage außer Betrieb zu nehmen.
• darf erst bei Erreichen einer Temperatur höher als 0 °C die Anlage wieder in Betrieb
genommen werden.
3.4
Tägliche Inbetriebnahme
Voraussetzung
•
Das Kapitel „Vorbereitung tägliche Inbetriebnahme" wurde erfolgreich durchgeführt.
Vorgehensweise
1. Es muss sichergestellt sein, dass die Wasserversorgung anliegt.
2. Anschließend kann die Brandsimulationsanlage laut dem Kapitel „Betrieb" bedient
werden.
3.5
Checkliste - tägliche Inbetriebnahme
Pos. Bereich
1
Persönliche Schutz-
ausrüstung (PSA)
2
Löschwasser
3
Anzeigen der
Temperatursen-
soren
4
Brandraumver-
kleidung und Bleche
Edition 05 / 65 77 798
Feststoffbefeuerter Brandübungscontainer
Aufgabe und Art der
Überprüfung
Sicht- und Funktionsprüfung
Sichtprüfung
Sichtprüfung
Alle Bleche und die Befesti-
gungen auf festen Sitz
überprüfen.
Inbetriebnahme
Notwendige Bedingung
PSA wird vorschriftsmäßig
getragen.
Löschwasser ist ausrei-
chend gefüllt und
vorhanden
Anzeigen der Temperatur-
sensoren zeigen
Umgebungstemperatur
± 10 % an.
Alle Bleche sind funktions-
tüchtig und ohne
erkennbare Schäden.
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