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Dräger Phase I Handbuch Seite 10

Feststoffbefeuerter brandübungscontainer
Inhaltsverzeichnis

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1.9
Instandhaltung
Die Anlage muss regelmäßigen Inspektionen und Wartungen unterzogen werden, unter
anderem um den betriebssicheren Zustand der Anlage sicherzustellen und zu erhalten.
Diese Arbeiten müssen je nach Aufgabe durch unterschiedlich ausgebildetes Personal
durchgeführt werden. Instandsetzungen an der Anlage nur durch speziell ausgebildetes
Personal oder Fachpersonal vornehmen lassen.
Dräger empfiehlt einen Wartungsvertrag mit dem DrägerService abzuschließen und
sämtliche Instandhaltungsarbeiten (Inspektion, Wartung und Instandsetzung) durch den
DrägerService durchführen zu lassen.
Bei Instandhaltungsarbeiten nur Original-Dräger-Teile verwenden.
HINWEIS
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Die Kapitel „Wartung und Instandhaltung" sowie „Störungsbeseitigung" beachten.
1. Definition:
Inspektion
= Feststellen des Ist-Zustandes
Wartung
= Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes
Instandsetzung
= Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes
Instandhaltung
= Inspektion, Wartung, ggf. Instandsetzung
Edition 05 / 65 77 798
Feststoffbefeuerter Brandübungscontainer
1
Sicherheitsbezogene Informationen
7

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Diese Anleitung auch für:

Phase ii

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