1.4
Einschränkung des Verwendungszwecks
Jede andere Verwendung, als die im Kapitel „Verwendungszweck" beschriebene, gilt als
bestimmungswidrige Verwendung. Es ist insbesondere unzulässig:
•
andere Materialien als Holz zur Brandsimulation zu verwenden.
•
die Anlage ohne geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA), ausgelegt für die
jeweiligen Arbeiten und die Gefährdungen, zu betreten.
Andernfalls ist der sichere Betrieb der Anlage gefährdet.
1.5
Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
GEFAHR
!
Lebensgefahr bei nicht gewarteten oder defekten Überwachungseinrichtungen
(Druckschalter, Sensoren usw.) oder bei Veränderungen an Überwachungseinrichtungen.
• Sensoren vor Gebrauch auf Funktionsfähigkeit überprüfen.
• Sensoren nicht verstellen, entfernen oder deaktivieren.
Für die Erfüllung der Überwachungs- und Warnfunktion Sensoren nicht ausschalten.
1.6
Anlagenspezifische Gefahren
Absperren der Anlage
WARNUNG
!
Lebensgefahr und Gefahr von Sachbeschädigung durch die Benutzung der Anlage von
unbefugten Personen.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass bei Stillstandszeiten die Anlage wirksam
abgesperrt wird.
Sonstige Gefahren
WARNUNG
!
Verbrennungsgefahr
Alle Komponenten der Anlage können nach der Benutzung der Anlage heiß sein.
WARNUNG
!
Brandgefahr
In der Brandsimulationsanlage keine brennbaren Materialien lagern.
Vor jeder Übung alle nicht benötigten Gegenstände aus den Übungsbereichen entfernen.
WARNUNG
!
Lebensgefahr durch versperrte Fluchtwege
Während einer Übung müssen alle Fluchtwege frei zugänglich sein und die Fluchttüren
korrekt funktionieren.
Edition 05 / 65 77 798
Feststoffbefeuerter Brandübungscontainer
Sicherheitsbezogene Informationen
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