Cod.006.0001.1921
17/05/2019 v1.0
DEUTSCH
DIE NACHSTEHENDEN ALLGEMEINEN
VORSCHRIFTEN AUFMERKSAM LESEN UND
SORGFÄLTIG AUFBEWAHREN.
Die vorliegende Betriebsanleitung ist dem für die
Installation und/oder den Gebrauch des Geräts
zuständigem Personal zu übergeben.
Das Gerät darf nur von geschulten Fachkräften installiert und/oder
verwendet werden.
Bei der Installation des Gerätes die am Installationsort geltenden
örtlichen Sicherheitsvorschriften beachten.
1 BEDIENERSICHERHEIT
1.1
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
1.1.1 AUGENSCHUTZ
Bei Schweiß-, Entgrat-, Bürst- und
Schleifarbeiten Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
Bei Schweißarbeiten keine Kontaktlinsen tragen!
1.1.2 GESICHTSSCHUTZ
Zum Schutz des Gesichts beim Schweißen eine
Schutzmaske mit vorschriftsmäßigem Schutzfilter
tragen.
1.1.3 KOPFSCHUTZ
Schutzhelm bzw. Schweißerkappe tragen, die
feuerfest sind und gegen Stromschläge, Funkenflug
und Schweißspritzer schützen.
1.1.4 GEHÖRSCHUTZ
Wenn die Vorbereitung der Werkstücke und das
Schweißen selbst mit Lärm verbunden sind,
Gehörschutz tragen.
1.1.5 FUẞSCHUTZ
Zum Schutz gegen Stromschläge, Funkenflug
und Schweißspritzer feuerfeste Sicherheitsschuhe
tragen.
1.1.6 HANDSCHUTZ
Zum Schutz gegen Stromschläge, Funkenflug
und Schweißspritzer feuerfeste Schutzhandschuhe
tragen.
4/26
1.1.7 KÖRPERSCHUTZ
Zum Schutz gegen Stromschläge, Funkenflug
und Schweißspritzer feuerfeste Schutzkleidung
tragen.
Die Kleidung darf nicht mit entflammbaren
Flüssigkeiten, Lösungsmitteln, ölhaltigen Stoffen oder Lacken
verunreinigt sein, da diese durch die beim Schweißen entstehende
Wärme verdampfen und sich entzünden könnten.
1.2
MIT DEN SCHWEISSARBEITEN VERBUNDENE
RISIKEN
Alle Personen, die sich in der Nähe des
Schweißbereichs aufhalten, über die mit dem
Schweißen verbundenen Gefahren informieren und
ihnen die geeigneten Schutzausrüstungen zur
Verfügung stellen.
Zum Schutz der Personen, die in der Nähe des Schweißbereichs
arbeiten, Schutzschirme verwenden.
1.3
RISIKEN DURCH RAUCH UND GASE
Zur Vermeidung von Vergiftungen durch den
Rauch und die Gase, die beim Schweißen
entstehen, in unzureichend belüfteten Umgebungen
geeignete Schweißrauchabsauger verwenden.
Nicht in Umgebungen, die explosive Stäube,
Flüssigkeiten oder Gase enthalten, und nicht in der
Nähe von Lackier-, Putz- und Entfettungsstationen
schweißen. Keine beschichteten (Verzinkung,
Kadmierung) oder mit unbekannten Stoffen
verunreinigte Werkstücke schweißen. Bei der Reaktion dieser Stoffe
können giftige und reizende Gase entstehen.
1.3.1 RISIKEN DURCH KÜNSTLICHE OPTISCHE STRAHLUNG (KOS)
Beim Elektroschweißen entsteht ultraviolette
Strahlung, die auf ungeschützter Haut dieselbe
Wirkung wie ein Sonnenbrand hat. Daher müssen
Gesicht und Körper unbedingt gegen die Strahlung
geschützt werden.
In Anbetracht der Natur des Lichtbogens und seiner Lichtemission
fallen Schweißgeräte in die Klasse 2, weshalb bei ihrer Verwendung
individuelle und kollektive Schutzmaßnahmen zu treffen sind.
1.3.2 RISIKEN DURCH LÄRM
Bei den Schweißarbeiten und den Arbeiten zur
Vorbereitung des Werkstücks kann es zu einer
starken Geräuschentwicklung kommen, die zu
dauerhaften Gehörschäden führen kann.
1.3.3 STOLPERGEFAHR
Stromversorgungskabel, Schweißkabel,
Schlauchpakete und Verbindungskabel zwischen den
verschiedenen Geräten, die nicht gut sichtbar am
Boden verlegt sind, können zu Stolpergefahr führen.
1.3.4 STURZGEFAHR
Während dem Schweißen das Gerät nicht auf der
Schulter oder am Körper befestigt tragen: Dies
erhöht die Gefahr, das Gleichgewicht zu verlieren.
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