•
Das Gerät muss zur Bedienung und Wartung jederzeit zugänglich sein.
•
Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind unbedingt einzuhalten.
•
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller, oder durch autorisierte Servicetechniker erfolgen.
Eingriffe und Veränderungen an dem Gerät außer den erforderlichen Wartungsarbeiten gemäß
Betriebsanleitung sind unzulässig und machen alle Garantieansprüche nichtig.
•
Der Betreiber haftet für die Einhaltung örtlich geltender Sicherheitsbestimmungen.
Er hat vor einer Wartung/Reparatur den ausführenden Servicetechniker entsprechend
einzuweisen.
•
Vor Arbeiten an der Dosierpumpe immer zuerst den Dosierkopf druckentlasten.
•
Vor Arbeiten/Reparaturen an der Dosierpumpe zuerst den Dosierkopf entleeren und spülen.
•
Die Sicherheitsdatenblätter der Dosiermedien beachten.
•
Beim Umgang mit gefährlichen oder unbekannten Dosiermedien Schutzkleidung tragen.
•
Der Betreiber ist verpflichtet, die Angaben in der Betriebsanleitung zu den verschiedenen
Lebensphasen des Geräts zu beachten.
2.4
Qualifikation Personal
Tab. 2.1: Qualifikation Personal
Tätigkeit
Lagern, Transportieren, Auspacken
Montieren
Hydraulische Installation planen
Hydraulisch Installieren
Elektrisch Installieren
Bedienen
Warten, Reparieren
Außer Betrieb nehmen, Entsorgen
Fehler beheben
Fachpersonal
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen
kann. Eine fachliche Ausbildung gleichwertiger Qualifikation kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit auf
dem betreffenden Arbeitsgebiet erworben worden sein.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und
mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen. Die Elektrofachkraft muss die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen
Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
Unterwiesene Person
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei
unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
Kundendienst
Als Kundendienst gelten Servicetechniker, die von EMEC für die Arbeiten an der Anlage nachweislich geschult
und autorisiert wurden.
8
Unterwiesene Person
Fachpersonal, Kundendienst
Fachpersonal, das sich mit dem Einsatz von oszillierenden
Dosierpumpen nachweislich auskennt
Fachpersonal, Kundendienst
Elektrofachkraft
Unterwiesene Person
Fachpersonal, Kundendienst
Fachpersonal, Kundendienst
Fachpersonal, Elektrofachkraft, Unterwiesene Person, Kundendienst
Technische Änderungen sowie Druckfehler vorbehalten
Qualifikation
R4-02-20