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Polycom VSX 3000 Administratorhandbuch Seite 230

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Administratorhandbuch für die VSX Series
DIE HIER ENTHALTENEN ODER BESCHRIEBENEN SOFTWAREPROGRAMME STELLEN VERTRAULICHE
INFORMATIONEN DAR UND SIND EIGENTUM VON POLYCOM, INC. ODER SEINEN LIZENZGEBERN.
Der Käufer darf für keines der Softwareprogramme Unterlizenzen vergeben oder sie anderweitig verteilen,
ausgenommen an Endbenutzer und/oder Wiederverkäufer, die eine Unterlizenzvereinbarung abgeschlossen
haben. Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet eine „Unterlizenzvereinbarung" eine schriftliche
Lizenzvereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer oder, im Falle eines Verkaufs durch den Käufer
an einen Wiederverkäufer, zwischen diesem Wiederverkäufer und dem Endbenutzer. Diese Vereinbarung muss
entweder 1.) vom Endbenutzer unterschrieben sein oder 2.) so in die Dokumentation integriert sein, dass der
Endbenutzer seine Annahme der Unterlizenzvereinbarung schlüssig dadurch kund tut, dass er das
Computersystem einschaltet und verwendet. Im Lieferumfang der Dokumentation sind so genannte
„Softwarelizenzen durch Öffnen der Versiegelung" enthalten, und der Käufer darf keine solche
Unterlizenzvereinbarung oder Meldungen oder Warnhinweise, die sich darauf beziehen, entfernen oder ändern.
Ohne die vorherige Genehmigung von Polycom darf der Käufer eine Unterlizenzvereinbarung nicht außer Acht
lassen, ergänzen oder auf andere Art und Weise ändern.
Das Eigentumsrecht an allen Softwareprogrammen bleibt jederzeit bei Polycom, Inc. und seinen Lizenzgebern
und wird einzig Polycom, Inc. und seinen Lizenzgebern übertragen. Der Käufer erkennt Polycoms Anspruch an,
dass die Softwareprogramme dessen Industriegeheimnis und vertrauliches Eigentum sind und entsprechend
behandelt werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Softwareprogramme weder zu disassemblieren, dekompilieren,
rückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, die Methoden und Konzepte, die den Softwareprogrammen
zugrunde liegen, zu ermitteln oder offenzulegen. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Polycom, Inc.,
darf der Käufer keines der Softwareprogramme weder ganz noch teilweise kopieren, modifizieren, transkribieren,
speichern, übersetzen, verkaufen, leasen oder auf andere Art und Weise übertragen oder verteilen, es sei denn,
dies ist ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet. Der Käufer darf kein Copyright, Patent, keine
Marke oder andere Eigentumsmarken oder -hinweise auf dem Computersystem entfernen oder zerstören und
muss solche Hinweise und Marken auf allen im Rahmen dieser Vereinbarung erstellten Kopien der
Softwareprogramme reproduzieren.
Sie sind nicht befugt, 1.) die Softwareprogramme zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und
Weise rückzuentwickeln oder zu versuchen, den Quellcode oder zugrunde liegende Konzepte oder Algorithmen
der Software auf jedwede Art und Weise zu rekonstruieren oder zu ermitteln und dies auch nicht einer dritten Partei
zu gestatten, oder 2.) ein Produkt zu entfernen.
Rechtliche Hinweise - 2
Lizenzbestimmungen

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