entsprechend den allgemein
anerkannten fachlichen Regeln
des OrthopädietechnikerHand
werks durchgeführt werden.
• Die in der Gebrauchsanweisung und/
oder auf der Komponente angege
benen Anzugsdrehmomente müs
sen eingehalten werden. Hierzu ist
ein geeignetes Werkzeug (Drehmo
mentschlüssel) zu verwenden.
• Die verschraubten Komponenten
des Prothesenaufbaus müssen vor
Übergabe an den Anwender gegen
unbeabsichtigtes Lösen oder Ver
drehen der Verschraubungen mit
geeigneter Schraubensicherung
gesichert werden.
• Sicherheitsrelevante Vorschriften
für einzelne Locksysteme (z. B.
spezielle Kombinationsmöglich
keiten, Wartungsintervalle etc.)
müssen eingehalten werden.
• Kombination unterschiedlicher
Passteile (eines oder verschiedener
Hersteller): Ausschließlich Passteile
einsetzen, die den Anforderungen
der DIN EN ISO 10328 und den
Anforderungen des Medizinpro
duktegesetzes entsprechen.
• Im Schadensfall gilt: Bei Kombination
von ModularProthesenkomponen
WJT 8 Locksystem
ten unterschiedlicher Hersteller kann
jeder Hersteller grundsätzlich nur für
das Versagen der eigenen Passteile
haftbar gemacht werden. Eine
darüber hinaus gehende Haftung
des Herstellers ist nur dann möglich,
wenn seine Passteile nachweislich
ursächlich für den Schaden oder
Funktionsausfall von Passteilen
anderer Hersteller gewesen sind.
• Höchstbelastung unbedingt
einhalten!
• Eine Überbelastung der Bauteile
kann zur Funktionsstörung der
Prothese führen und ist ein Sicher
heitsrisiko für den Patienten.
• Keine PINs der Locksysteme
kürzen!
Gebrauchsanweisung
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D D
DE
DE-5