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BMW R 42 Handbuch Seite 5

Inhaltsverzeichnis

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Auszug aus den Verkaufs-Bedingungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus einem Kaufe entstehenden Ver-
pflichtungen bzw. Differenzen ¡st für beide Teile München.
Preise: Diese verstehen sich freibleibend, rein netto ohne irgend welchen
Nachlaß.
Alle Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Der Kaufpreis ¡st bei
Fertigmeldung bzw. vor Versand zu entrichten.
Bis zur völligen Entrichtung
des Kaufpreises behalten die B.M.W, das Eigentumsrecht.
Lieferung: Die B.M.W, bleiben bemüht, Lieferungsfristen nach Möglich-
keit einzuhalten.
Annullierung kann erst erfolgen, wenn die Lieferfrist um
mindestens drei Monate überschritten ist. Schadenersatz oder Verzinsung der
geleisteten Anzahlung erfolgt nicht. Ereignisse, die durch höhere oder fremde
Gewalt
verursacht sind,
einschließlich
Aussperrungen,
Streiks,
Betriebs-
störungen etc. im eigenen Werk oder bei den Lieferfirmen, entbinden die
B.M.W, von der Lieferungspflicht.
Konstruktionsänderungen, auch während der Lieferungszeit, sind vorbehalten.
Die Angaben der Kataloge und Prospekte über sämtliche Maße und Zahlen
müssen als annähernd betrachtet werden und sind unverbindlich.
Übernahme: Der Käufer ist berechtigt die Maschine vor der Abnahme zu
prüfen.
Verzichtet er ausdrücklich oder stillschweigend darauf, so gilt die
Maschine beim Verlassen des Werkes als ordnungsgemäß abgenommen.
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Die Räder
gelangen, mit Papierumhüllung versehen, in festen Holzgestellen zum Versand.
Für Transportschäden und Diebstähle ¡st die Eisenbahn haftbar zu machen.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb
8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich erfolgen.
Garantie: Diese wird nach Maßgabe des Gesetzes für die ausschließliche
Dauer von 6 Monaten nach erfolgter Lieferung geleistet und erstreckt sich
nur auf durch nachweisbare Material- oder Arbeitsfehler unbrauchbar ge-
wordene Teile, welche entweder kostenlos repariert oder ersetzt werden.
Für mittelbar oder unmittelbar entstandene Schäden wird Ersatz nicht geleistet.
Für die von den B.M.W, nicht selbst erzeugten Teile (Zündapparate, Meß-
instrumente etc.) beschränkt sich die Gewähr auf die Abtretung der etwaigen
ihr gegen den Erzeuger zustehenden Ansprüche.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn abgesehen von Notfällen, Re-
paraturen von anderer Seite vorgenommen werden.
Eine unter die Garantie fallende Reparatur beeinflußt weder den Kauf noch
den Kaufpreis in irgend einer Weise.
Versand der Ersatzteile
und Spesen
gehen zu Lasten des Käufers.
Z U R
E I N F Ü H R U N G .
Die Herausgabe dieses Büchleins
soll die Aufgabe haben, den
Fahrern des B.M.W.-Kraftrades
in gedrängter
Form die Mög-
lichkeit
zu geben,
ihre Maschine
in allen
Teilen
gründlich
kennen zu lernen.
Besonders dem Anfänger
raten
wir,
sich
an Hand dieses Heftes
mit der Konstruktion
und dem Wesen
der Maschine
vertraut zu machen;
die Fahrpraxis
wird
dann
das übrige ergeben,
um vorkommende
Störungen
sofort fest-
zustellen
und zu beheben.
In den nachfolgenden
mit
vielen
Bildern versehenen Abschnitten
1st, soweit es im Rahmen eines
Instruktionsbüchleins
möglich
erscheint, alles
Wissens-
werte über das Rad und seine Behandlung
aufge-
führt. In besonderen Fällen wolle man sich
an unsere Bezirksvertreter
oder an
das Werk
wenden.

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