6 Inbetriebnahme
Die in diesem Kapitel beschriebenen Arbei-
ten dürfen nur durch Fachpersonal durchge-
führt werden, das der jeweiligen Aufgabe
entsprechend qualifiziert ist.
WARNUNG
!
Verbrennungsgefahr durch heiße oder kalte
Bauteile und Rohrleitung!
Ventilbauteile und Rohrleitung können im Be-
trieb sehr heiß oder sehr kalt werden und
bei Berührung zu Verbrennungen führen.
Î Bauteile und Rohrleitungen abkühlen las-
sen oder erwärmen.
Î Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen.
WARNUNG
!
Gehörschäden und Taubheit durch hohe
Schallpegel!
Im Betrieb können je nach Anlagenbedin-
gungen medienbedingte Geräuschentwick-
lungen auftreten (z. B. bei Kavitation und
Flashing). Zusätzlich können kurzfristige
hohe Schalldruckpegel entstehen, wenn ein
pneumatischer Antrieb oder pneumatische
Anbaugeräte ohne schallreduzierende Ele-
mente schlagartig entlüften. Beides kann das
Gehör schädigen.
Î Bei Arbeiten in Ventilnähe Gehörschutz
tragen
EB 8222-1
WARNUNG
WARNUNG
!
!
Verletzungsgefahr durch austretende Abluft
an pneumatisch betriebenen Komponenten!
Im Betrieb tritt im Zuge der Regelung bzw.
beim Öffnen und Schließen des Ventils Ab-
luft aus, z. B. am Antrieb.
Î Bei Arbeiten in Stellventilnähe Augen-
schutz tragen.
Vor der Inbetriebnahme/Wiederinbetrieb-
nahme folgende Bedingungen sicherstellen:
− Stellventil ist vorschriftsmäßig in die
Rohrleitung eingebaut, vgl. Kap. „Monta-
ge".
− Dichtheit und Funktion sind mit positivem
Ergebnis auf Fehlerlosigkeit geprüft, vgl.
Kap. „Montage"
prüfen".
− Die herrschenden Bedingungen im be-
troffenen Anlagenteil entsprechen der
Auslegung des Stellventils, vgl. Absatz
„Bestimmungsgemäße Verwendung" im
Kap. „Sicherheitshinweise und Schutz-
maßnahmen".
Inbetriebnahme
„Montiertes Ventil
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