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SPORTSTECH WRX700 Benutzerhandbuch Seite 27

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Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden.
Entsorgen Sie die Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den Rückgabe- und Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.
Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Als Endnutzer sind Sie zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Nutzen Sie dafür
die offiziellen Rücknahmestellen wie etwa die Sammelstellen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Altbatterien, die wir als Neubatterie führen oder geführt
haben, können Sie auch bei uns im Versandlager zurückgeben (Innovamaxx GmbH; Köpenicker Str. 50; 12355 Berlin). Zur Vermeidung von Kurzschlüssen
sollten die Pole von Lithium-Batterien vor der Rückgabe verklebt werden.
Aus Sicherheitsgründen möchten wir Sie bitten, die Batterien nicht postalisch an uns zu verschicken und verweisen exemplarisch dazu auf die Regelungen
zum Versand von Gefahrgut der Deutschen Post.
Unabhängig davon weisen wir auf Folgendes hin:
Altbatterien enthalten Schadstoffe, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien
enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Abfalltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.
Unter diesem Zeichen müssen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung bei der Kennzeichnung der
Batterien verwendet werden:
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Massenprozent Quecksilber
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Massenprozent Blei
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Massenprozent Cadmium
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Elektroaltgeräte gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, einer vom
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer
durchgestrichenen Abfalltonne weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:
Nach dem ElektroG sind wir als Vertreiber von Elektrogeräten nach § 17 Abs. 2 ElektroG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 ElektroG verpflichtet, bestimmte
Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir über die DR Deutsche Recycling Service
GmbH/take-e-way GmbH nach. Daneben können Sie Elektroaltgeräte an den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Sie
leisten einen wichtigen Beitrag zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung von Altgeräten, dadurch dass sie Ihre Altgeräte einer
getrennten Erfassung in den richtigen Sammelgruppen zuführen.
Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten sind Sie als Endnutzer vor der Abgabe selbst verantwortlich.

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