Sicherheit
Persönliche Schutzausrüstung
2.7.2
Unbefugte
2.7.3
Unterweisung
Der Betreiber muss das Personal regelmäßig unterweisen. Zur besseren Nachverfolgung
muss ein Unterweisungsprotokoll mit folgenden Mindestinhalten erstellt werden:
n
Datum der Unterweisung
n
Name des Unterwiesenen
n
Inhalte der Unterweisung
n
Name des Unterweisenden
n
Unterschriften des Unterwiesenen und des Unterweisenden
2.8
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen vor Beeinträchtigungen der Sicher-
heit und Gesundheit bei der Arbeit zu schützen.
Das Personal muss während der verschiedenen Arbeiten an und mit dem System per-
sönliche Schutzausrüstung tragen, auf die in den einzelnen Abschnitten dieser Anleitung
gesondert hingewiesen wird.
Beschreibung
Im Folgenden wird die persönliche Schutzausrüstung erläutert:
der persönli-
chen Schutz-
ausrüstung
Arbeitsschutzkleidung
Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegende Arbeitskleidung mit geringer Reißfestigkeit, mit
engen Ärmeln und ohne abstehende Teile.
24
WARNUNG!
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und
Arbeitsbereich!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für
Unbefugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
–
Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
–
Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und
Arbeitsbereich weisen.
–
Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
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SmartFork
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V1.08/2019