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50-Stunden-Service: Druckluftbremse; 50-Stunden-Service - Getriebeschrauben Für Twin-System; 50-Stunden-Service - Hydrauliköl Für Twin-System, Filterwechsel - Hardi COMMANDER TWIN FORCE Bedienungsanleitung

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50-Stunden-Service: Druckluftbremse

Die Druckluftbremse auf undichte Stellen überprüfen:
1. Die Schnellkuppler am Schlepperbremsanschluss koppeln. Die Druckluftbehälter füllen.
2. Mit gelösten Bremsen auf Undichtigkeiten prüfen, beispielsweise indem Seifenwasser auf die Räder gesprüht wird.
3. Die Bremse bei vollem Bremsdruck betätigen.
4. Auf undichte Stellen bei Volllast überprüfen.
50-Stunden-Service – Getriebeschrauben für TWIN-System
Die zwei Befestigungsschrauben am Getriebe auf festen Sitz prüfen.
Bei Bedarf festziehen. Anzugsmoment: 100 Nm
50-Stunden-Service – Hydrauliköl für TWIN-System, Filterwechsel
Der Wechsel des Filters muss alle 500 Betriebsstunden oder einmal
jährlich, je nachdem was zuerst eintritt, durchgeführt werden.
Wenn sich das Manometer im roten Bereich befindet, den Ölfilter immer
wechseln, denn das zeigt an, dass der Filter verstopft ist. Das TWIN-
System kann nur im grünen Bereich betrieben werden.
Wenn das Öl seine Arbeitstemperatur erreicht hat, den Filter alle
10 Arbeitsstunden auf Verstopfung überprüfen.
Austausch des Filters
1. Eine Auffangwanne oder ein Tuch unter den Filter (A) legen, um
austretendes Öl aufzufangen. Die Filterpatrone abschrauben.
2. Die neue Filterpatrone enthält sauberes Hydrauliköl. Einen dünnen
Ölfilm auf die Patronendichtung auftragen.
Weitere Informationen zur Ölsorte finden Sie unter „Geeignete
Schmiermittel" auf Seite 139.
3. Die neue Filterpatrone wieder aufschrauben, bis die Dichtung am
Flansch anliegt.
4. Filtergehäuse eine weitere halbe bis Dreiviertelumdrehung
anziehen.
5. Den Ölstand prüfen – ggf. Öl nachfüllen. Es befindet sich genügend Öl im Behälter, wenn das Öl das Schauglas (B)
bedeckt. Die rote Linie im Schauglas gibt den Mindestölstand an.
μ
ACHTUNG: Die Entsorgung von Hydrauliköl und Filterpatronen muss in Übereinstimmung mit der örtlichen
Gesetzgebung erfolgen.
6 – Wartung
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