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Sicherheitsprüfung Nach Zeit Und Außergewöhnlichen Vorkommnissen; Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung; Messung Von Humanschwingungen - Jungheinrich ETV C16 Betriebsanleitung

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Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen
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Es ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend der nationalen Vorschriften
durchzuführen. Jungheinrich empfiehlt eine Überprüfung nach FEM Richtlinie 4.004.
Für diese Prüfungen bietet Jungheinrich einen speziellen Sicherheitsservice mit
entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern.
Das Flurförderzeug muss mindestens einmal jährlich (nationale Vorschriften
beachten) oder nach besonderen Vorkommnissen durch eine hierfür besonders
qualifizierte Person geprüft werden. Diese Person muss ihre Begutachtung und
Beurteilung unbeeinflusst von betrieblichen und wirtschaftlichen Umständen nur vom
Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Sie muss ausreichende Kenntnisse und
Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines Flurförderzeuges und die Wirksamkeit
der Schutzeinrichtung nach den Regeln der Technik und den Grundsätzen für die
Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu können.
Dabei muss eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des
Flurförderzeuges in Bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem
muss das Flurförderzeug auch gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die
durch evtl. unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein
Prüfprotokoll anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur
übernächsten Prüfung aufzubewahren.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muss der Betreiber sorgen.
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Als optischer Hinweis wird das Flurförderzeug nach erfolgter Prüfung mit einer
Prüfplakette versehen. Diese Plakette zeigt an, in welchem Monat welchen Jahres
die nächste Prüfung erfolgt.
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Endgültige Außerbetriebnahme, Entsorgung
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Die endgültige und fachgerechte Außerbetriebnahme bzw. Entsorgung des
Flurförderzeuges hat unter den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des
Anwenderlandes zu erfolgen. Insbesondere sind die Bestimmungen für die
Entsorgung der Batterie, der Betriebsstoffe sowie der Elektronik und elektrischen
Anlage zu beachten.
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Messung von Humanschwingungen

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Schwingungen, die während der Fahrt im Laufe des Tages auf den Fahrer einwirken,
werden als Humanschwingungen bezeichnet. Zu hohe Humanschwingungen
verursachen beim Fahrer langfristig gesundheitliche Schäden. Zum Schutz der
Fahrer ist daher die europäische Betreiberrichtlinie "2002/44/EG/Vibration" in Kraft
gesetzt worden.
Um die Betreiber zu unterstützen, die Einsatzsituation richtig einzuschätzen, bietet
der Hersteller die Messung dieser Humanschwingungen als Dienstleistung an.
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