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A Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemein; Bestimmungsgemäßer Einsatz; Zulässige Einsatzbedingungen - Jungheinrich ETV C16 Betriebsanleitung

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A Bestimmungsgemäße Verwendung
1

Allgemein

Das in vorliegender Betriebsanleitung beschriebene Flurförderzeug ist zum Heben,
Senken und Transportieren von Ladeeinheiten geeignet.
Das Flurförderzeug muss nach den Angaben in dieser Betriebsanleitung eingesetzt,
bedient und gewartet werden. Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäß und kann zu Schäden bei Personen, Fahrzeug oder Sachwerten führen.
2
Bestimmungsgemäßer Einsatz
F
Die maximal aufzunehmende Last und der maximal zulässige Lastabstand ist auf
dem Lastdiagramm dargestellt und darf nicht überschritten werden.
Die Last muss auf dem Lastaufnahmemittel aufliegen oder mit einem vom Hersteller-
zugelassenen Anbaugerät aufgenommen werden. Die Last muss am Rücken des
Gabelträgers und mittig zwischen der Lastgabel sein.
Die folgenden Tätigkeiten sind zugelassen:
– Heben und Senken von Lasten.
– Transportieren von abgesenkten Lasten.
Die folgenden Tätigkeiten sind verboten:
– Fahren mit angehobener Last (>30 cm).
– Transportieren hängender Lasten. Wenn der Betrieb mit hängenden Lasten vorge-
sehen ist, muss eine ausreichende Standsicherheit unter den örtlichen Betriebsbe-
dingungen durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.
– Befördern und Heben von Personen.
– Schieben oder Ziehen von Ladeeinheiten.
3
Zulässige Einsatzbedingungen
F
Die zulässigen Flächen und Punktbelastungen der Fahrwege dürfen nicht über-
schritten werden.
An unübersichtlichen Stellen ist die Einweisung durch eine zweite Person erforder-
lich.
Der Fahrer muss sicher stellen, dass während des Be- oder Endladevorganges die
Verladerampe / Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
– Einsatz in industrieller und gewerblicher Umgebung.
– Zulässiger Temperaturbereich -20 °C bis 40 °C.
– Einsatz nur auf befestigten, tragfähigen und ebenen Böden.
– Einsatz nur auf gut einsehbaren und vom Betreiber freigegebenen Fahrwegen.
– Befahren von Steigungen bis maximal 15 %.
– Gefälle quer oder schräg befahren ist verboten. Die Last ist bergseitig zu transpor-
tieren.
– Einsatz im teilöffentlichen Verkehr.
Z
Für Einsätze unter extremen Bedingungen ist für das Flurförderzeug eine spezielle
Ausstattung und Zulassung erforderlich.
Der Einsatz in Exschutzbereichen ist nicht zulässig.
A 1

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