3.11
Elektrische Anforderungen
Der Hersteller bestätigt die Einhaltung der Anforderungen für die Auslegung und
Herstellung der elektrischen Ausrüstung bei bestimmungsgemäßer Verwendung des
Flurförderzeuges gemäß EN 1175 „Sicherheit von Flurförderzeugen - Elektrische
Anforderungen".
B 13