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Sicherheits- Und Geräteschutzeinrichtungen; Überprüfung Gemäß Betreiberverordnung Mpbetreibv; Emissionen - ergoline er900 Gebrauchsanweisung

Ergometriks
Inhaltsverzeichnis

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2.6
Sicherheits- und Geräteschutzeinrichtungen
Das Gerät ist mit folgenden Sicherheits- und Geräteschutzeinrichtungen versehen:
- einer Überstromschutzeinrichtung, die die Beschädigung des Gerätes und die
Gefährdung von Personen, z. B. bei Kurzschluss verhindert.
2.7
Überprüfung gemäß Betreiberverordnung MPBetreibV
Wartung:
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens alle 6 Monate auf sei-
nen ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird.
Sicherheits- und messtechnische Kontrolle:
Im Abstand von zwei Jahren oder nach Reparaturen mit Eingriffen in das elektrische
System, ist das Gerät gemäß §6 und §11 MPBetreibV nach den anerkannten Regeln
der Technik durch einen von der Firma ergoline autorisierten Service-Techniker zu über-
prüfen und ggf. instandzusetzen.
Sicherheitstechnische Kontrollen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die
über entsprechende Ausbildung und Kenntnisse verfügen.
Gemäß §11 MPBetreibV dürfen messtechnische Kontrollen nur durch Behörden oder
Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und die Aufnahme dieser
Tätigkeit der jeweiligen zuständigen Landesbehörde gegenüber angezeigt haben, er-
folgen.
A) Automatisches Blutdruckmessgerät
Über das Monitorprogramm (siehe Kapitel 7.2) das Untermenü „Test" aufrufen. Hier-
über ist die Anzeige der Blutdruckwerte im Prüfungsaufbau gemäß DIN EN 1060-1 und
DIN EN 1060-3 möglich.
B) Ergometer
Die statische und dynamische Überprüfung des Ergometers ist gemäß DIN 13405 durch-
zuführen.
2.8

Emissionen

- Lärmentwicklung
Der Schalleistungspegel gemäß DIN 45645 liegt unter 70 dB(A).
- Vibrationen
Am Gerät treten keine Vibrationen auf, die eine Auswirkung auf Patient und An-
wender in irgendeiner Art haben könnten.
Version: 05/02
Gebrauchsanweisung
Sicherheit
9
Ergometer
Typ er900
er900 Gebrauchsanweisung
Art-Nr: 475.035

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