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Restrisiko - SaMASZ SAMBA 160 Betriebsanleitung

Heckscheibenmähwerk
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4.8. Restrisiko

Obwohl die Firma SaMASZ die Verantwortung für Design und Konstruktion der Maschine
übernimmt, sind einige Risikoelemente (sog. Restrisiko) beim Einsatz der Maschine nicht zu
vermeiden.
Die größte Gefahr besteht beim Ausführen der folgenden Tätigkeiten:
das Bedienen der Maschine durch nicht volljährige Personen sowie durch solche, die sich nicht
mit der Betriebsanleitung vertraut gemacht haben,
das Bedienen der Maschine durch Personen die unter Alkohol- oder einer anderen Art.
Rauschmittel, stehen,
die Nichteinhaltung der Vorsichtsmaßnahmen während des Transports und dem Manövrieren
mit der Maschine während des Arbeitsvorgangs,
der Transport von Personen auf der Maschine,
das Aufenthalten von Kindern und Tieren in der Nähe der arbeitenden Maschine,
das Ausführen von Wartungs- und Regulierungsarbeiten bei laufendem Antrieb.
1. Erfassungsgefahr
Diese Gefahr tritt während des Stellungswechsels der Maschine, bei noch rotierenden
Arbeitselementen und bei Arbeiten ohne Schutztücher, auf
Während der Arbeit, Wartungs- und Justierungstätigkeiten sollten immer Schutzhandschuhe,
feste Schuhe und Schutzkleidung ohne lose Teile, getragen werden. Die Warnhinweise auf der
Maschine immer beachten.
2. Verletzungsgefahr, Schürfwunden, Kratzer
Kommt während des Austauschens der Arbeitsteilen mit Scharfkanten, der Reinigung der
Maschine und der Behebung von Verstopfungen und Klemmen vor.
Bei jeglichen Reparaturen und Wartungsarbeiten sollten immer Schutzhandschuhe getragen
werden.
3. Austrittsgefahr aus dem Hydrauliksystem
Während des Anschließens oder Trennens der Hydraulikleitungen aus den Steckern des
Schleppers, sollte sichergestellt werden, dass weder die Hydraulik des Schleppers noch die der
Maschine, nicht unter Druck bestehen.
Beim bedienen des Hydrauliksystems sollte immer eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe
getragen werden. Den Zustand der Hydraulikleitungen regelmäßig überprüfen.
ACHTUNG:
Das Restrisiko resultiert aus dem Fehlverhalten des Maschinenbedieners.
4. Verbote
Bei der Benutzung der Maschine sind folgende Verbote zu berücksichtigen:
Keine Verstopfungsbeseitigungen, Reparaturarbeiten und Wartungsarbeiten bei laufendem
Gerät durchführen,
die Reihenfolge der Wartungsarbeiten (in der Betriebsanleitung beschrieben) nicht ändern,
niemals mit defekter Maschine oder bei beschädigten Schutzvorrichtungen arbeiten,
Hände und Füße der laufenden Maschine nicht annähern,
Betriebsanleitung
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Leichte Heckscheibenmäher
SAMBA

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