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Einleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung - Pfeuffer SLN 4 Betriebsanleitung

Probenreiniger
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Betriebsanleitung Probenreiniger SLN 4
1

Einleitung

1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Probenreiniger SLN 4 dient der Besatzbestimmung und Sortierung sämtlicher körnerartiger Früchte.
Der Reinigungsvorgang entspricht weitgehend dem einer normalen Prozess-Reinigungsmaschine. Der
Anteil an Verunreinigungen (Grobanteile, Feinanteile, Aspirationsabgang), sowie der Kleinkorn- und
Qualitätsgetreideanteil kann anhand einer Probe direkt bei der Annahme bestimmt werden. Dies
ermöglicht die Annahme von Qualitätsgetreide und die gezielte Zurückweisung von Partien, die die
Kontraktbedingungen nicht erfüllen.
Der Probenreiniger SLN 4 ist als ortsveränderliches Gerät mit Netzstecker ausgeführt.
Eine private Nutzung der Maschine ist ausgeschlossen.
HINWEIS
Diese Maschine wurde ausschließlich zum oben aufgeführten Zweck bestimmt.
Eine andere, darüber hinausgehende Benutzung oder ein Umbau der Maschine ohne
schriftliche Absprache mit dem Hersteller gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der
Betreiber.
Die Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass
alle Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und die Anlage in die diese
Maschine eingebaut wird den EU-Richtlinien entspricht.
Verboten ist die Reinigung von Mehlen, Stäuben und Schroten.
Die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Maschine einzusetzenden Proben
werden durch den Betreiber des Probenreinigers SLN 4 beschafft.
Die sachgerechte Behandlung dieser Materialien und die damit verbundenen
Gefahren unterliegen der alleinigen Verantwortung des Betreibers.
Gefahren- sowie Entsorgungshinweise müssen vom Betreiber beigestellt werden.
Die Probe ist nach der Untersuchung zu entsorgen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebs-
anweisungen sowie die Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen, wie sie in vorliegender Betriebs-
anleitung festgelegt sind.
Diese Betriebsanleitung enthebt den Betreiber nicht der Verpflichtung, eigene, auf die Anforderungen
der Gesamtanlage ausgerichtete Gesundheits- und/oder Sicherheitsregeln sowie sicherheitsgerechte
Arbeitsabläufe zu entwickeln und anzuwenden, bzw. anwenden zu lassen, sowie deren Einhaltung zu
überwachen.
© 2017 – Pfeuffer GmbH
Revision 3
Seite 5 von 42

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