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Einleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Gestaltungsmerkmale Der Gefahrenhinweise - Pfeuffer Sortimat K3 Betriebsanleitung

Labor-sortiermaschine
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Inhaltsverzeichnis

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Einleitung

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Einleitung
1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der SORTIMAT ist eine Labor-Sortiermaschine zur Sortierung und Sichtung von landwirtschaftlichen
Körnerfrüchten und daraus hergestellten Produkten. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt in der Voll-
gehaltsbestimmung von Braugerste. Der SORTIMAT kann zur Bonitierung von Getreide, Leguminosen,
Ölfrüchten und Pellets eingesetzt werden. Der SORTIMAT ist eine rationell arbeitende Sortiermaschine
für eine Probenmenge von 100 g. Der kippbare Siebstapel und die integrierte Siebreinigung ermöglichen
die Durchführung mehrerer Proben bei einem Minimum an Zeitaufwand. Aufwendiges Zerlegen und
Reinigen nach jeder Sortierung entfällt. Die Labor-Sortiermaschine ist in drei Varianten mit drei, vier oder
fünf Sieben lieferbar. Der SORTIMAT besteht aus einer mechanischen Schüttelvorrichtung mit Elektro-
motor und einem elektronischen Timer zur Regulierung der Siebzeit.
Der SORTIMAT ist als ortsveränderliches Gerät mit Netzstecker für Innenräume (Laborumgebung) ausge-
führt.
Eine private Nutzung des SORTIMAT ist ausgeschlossen.
HINWEIS
Der SORTIMAT wurde ausschließlich zum oben aufgeführten Zweck bestimmt.
Eine andere, darüberhinausgehende Benutzung oder ein Umbau der Anlage ohne
schriftliche Absprache mit dem Hersteller gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber.
Der SORTIMAT darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass
alle Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind.
Verboten ist das Einfüllen von flüssigen und klebrigen Produkten!
Der SORTIMAT ist nicht für die Sortierung von Mehlen, Stäuben und Schroten
geeignet!
Die für den bestimmungsgemäßen Betrieb des SORTIMAT einzusetzenden Produkte
werden durch den Betreiber des SORTIMAT beschafft.
Die sachgerechte Behandlung dieser Materialien und die damit verbundenen Gefahren
unterliegen der alleinigen Verantwortung des Betreibers.
Gefahren- sowie Entsorgungshinweise müssen vom Betreiber beigestellt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebsan-
weisungen sowie die Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen, wie sie in vorliegender Betriebsan-
leitung festgelegt sind.
Diese Betriebsanleitung enthebt den Betreiber nicht der Verpflichtung, eigene, auf die Anforderungen der
Gesamtanlage ausgerichtete Gesundheits- und/oder Sicherheitsregeln sowie sicherheitsgerechte Arbeits-
abläufe zu entwickeln und anzuwenden, bzw. anwenden zu lassen, sowie deren Einhaltung zu über-
wachen.
1.2

Gestaltungsmerkmale der Gefahrenhinweise

Die Betriebsanleitungen der Pfeuffer GmbH enthalten Hinweise, die Sie zu Ihrer persönlichen Sicherheit
sowie zur Vermeidung von Sachschäden beachten müssen. Die Hinweise zur Ihrer persönlichen Sicherheit
sind durch ein Warndreieck hervorgehoben. Beachten Sie die folgenden Kategorien von Gefahren-
hinweisen und Symbolerklärungen:
Piktogramm
Art der Gefahr und ihre Quelle.
Mögliche Folge der Missachtung.
 Maßnahme zur Abwendung der Gefahr.
Revision 1.1 | Betriebsanleitung Sortimat
SIGNALWORT
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