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Einleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung - Pfeuffer Sortimat K3 Betriebsanleitung

Labor-sortiermaschine
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Betriebsanleitung Labor-Sortiermaschine Sortimat
1

Einleitung

1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der SORTIMAT ist eine Labor-Sortiermaschine zur Sortierung und Sichtung von landwirtschaftlichen
Körnerfrüchten und daraus hergestellten Produkten.
Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt in der Vollgehaltsbestimmung von Braugerste. Der SORTIMAT kann
zur Bonitierung von Getreide, Leguminosen, Ölfrüchten und Pellets eingesetzt werden.
Der SORTIMAT ist eine rationell arbeitende Sortiermaschine für eine Probenmenge von 100 g. Der
kippbare Siebstapel und die integrierte Siebreinigung ermöglichen die Durchführung mehrerer Proben
bei einem Minimum an Zeitaufwand. Aufwendiges Zerlegen und Reinigen nach jeder Sortierung entfällt.
Die Labor-Sortiermaschine ist in drei Varianten mit drei, vier oder fünf Sieben lieferbar.
Der SORTIMAT besteht aus einer mechanischen Schüttelvorrichtung mit Elektromotor und einem elek-
tronischen Timer zur Regulierung der Siebzeit.
Der SORTIMAT ist als ortsveränderliches Gerät mit Netzstecker ausgeführt.
Eine private Nutzung des SORTIMAT ist ausgeschlossen.
Der SORTIMAT wurde ausschließlich zum oben aufgeführten Zweck bestimmt.
HINWEIS
Eine andere, darüber hinausgehende Benutzung oder ein Umbau der Anlage ohne
schriftliche Absprache mit dem Hersteller gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der
Betreiber.
Der SORTIMAT darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass
alle Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind.
Verboten ist das Einfüllen von flüssigen und klebrigen Produkten!
Der SORTIMAT ist nicht für die Sortierung von Mehlen, Stäuben und Schroten
geeignet!
Die für den bestimmungsgemäßen Betrieb des SORTIMAT einzusetzenden Produkte
werden durch den Betreiber des SORTIMAT beschafft.
Die sachgerechte Behandlung dieser Materialien und die damit verbundenen
Gefahren unterliegen der alleinigen Verantwortung des Betreibers.
Gefahren- sowie Entsorgungshinweise müssen vom Betreiber beigestellt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebs-
anweisungen sowie die Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen, wie sie in vorliegender Betriebs-
anleitung festgelegt sind.
Diese Betriebsanleitung enthebt den Betreiber nicht der Verpflichtung, eigene, auf die Anforderungen
der Gesamtanlage ausgerichtete Gesundheits- und/oder Sicherheitsregeln sowie sicherheitsgerechte
Arbeitsabläufe zu entwickeln und anzuwenden, bzw. anwenden zu lassen, sowie deren Einhaltung zu
überwachen.
© 2018 – Pfeuffer GmbH
Ausgabe 1
Seite 5 von 40

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