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Entsorgung

Der Hersteller erklärt eine einseitige Rücknahmeverpflichtung für
gewerblich genutzte Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß Ar-
tikel 9 der Richtlinie 2002/96/EG (Elektrogesetz), zuletzt geändert
durch die Richtlinie 2003/108/EG. Hiernach gilt:
• Der Hersteller nimmt von ihm bzw. in seinem Auftrag hergestell-
te Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurück und führt sie einer
ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder Entsorgung
zu.
• Die gesetzliche Rücknahmepflicht gilt für Geräte, die nach dem
13. August 2005 in Verkehr gebracht werden. Abweichend davon
weitet der Hersteller seine Rücknahmeverpflichtung auf alle Ge-
räte aus, die seit dem 01. Januar 2004 in Verkehr gebracht wur-
den.
• Geben Sie bitte nicht mehr benötigte bzw. nicht mehr brauchbare
Elektro- und Elektronik-Altgeräte nebst Zubehör und Peripherie
zur weiteren Erledigung an Ihren Vectron Fachhändler zurück.
Oder schicken Sie sie frei Haus mit dem Vermerk „Altgeräteentsor-
gung" direkt an den Hersteller.
WEEE-Reg.-Nr. DE 91733199
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