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V E C T RON P O S MOBIL EPA D
11. En t s or gung
Die Vec tron Systems AG nimmt von ihr hergestellte und in ihrem
Auftrag hergestellte gewerblich genutzte Elektro- und Elektronik-
Altgeräte gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2002/96/EG, zuletzt
geändert durch die Richtlinie 2003/108/EG, zurück. Sie entsorgt
die Elektro- und Elektronik-Altgeräte ordnungsgemäß.
Die gesetzliche Rücknahmepflicht gilt für Geräte, die nach dem
13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden. Abweichend davon
erweitert die Vec tron Systems AG die Rücknahme auf alle Geräte,
die seit dem 1. Januar 2004 in Verkehr gebracht wurden.
Das MobilePad Kassensystem, die MobilePad Lade- und Do-
ckingstation, das Netzteil Vectron PS30 und die Akkus B40 dürfen
nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Senden Sie die von der Vec tron Systems AG hergestellten und in
ihrem Auftrag hergestellten Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
deren Zubehör in der Originalverpackung mit dem Vermerk „Alt-
geräteentsorgung" frei Haus an die Vec tron Systems AG.
WEEE-Reg.-Nr. DE 91733199
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