Version 09.2019 SN
ZAPFGASE
Zapfgase gelten rechtlich als Lebensmittelzusatzstoffe.
Zapfgase sind ausschließlich Kohlendioxid (CO
) und Stickstoff (N) und die Mischung aus den beiden Gasen
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(N
CO
), Schankmix genannt.
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Druckluft darf nie als Schankgas verwendet werden.
REINIGUNGSMITTEL
Reinigungsmittel dürfen nicht in Getränkeflaschen aufbewahrt werden. Reinigungsmittel sind ausnahmslos
mit gültigen Gefahrensymbolen gekennzeichnet und getrennt von Lebensmitteln aufzubewahren.
THEKENBEREICH
Der gesamte Thekenbereich, inklusive der Regalböden und Schubladen, ist stets sauber zu halten.
Unbefugte haben keinen Zutritt zum Thekenbereich.
Tiere, auch der Hund des Hausherren, haben im Thekenbereich nichts verloren!
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