5. VERANTWORTUNG
VERANTWORTUNG
Die Verantwortung für die Reinigung und Instandhaltung trägt ausnahmslos der Betreiber.
Der Betreiber (Lebensmittelunternehmer) muss laut der europäischen Verordnung der Lebensmittelhygiene
(EG 852/2004) ein Eigenkontrollsystem nach HACCP Grundsätzen einführen.
Für anfallende Wartungen und Service sowie deren Terminabwicklung ist der Betreiber verantwortlich.
Hierbei sind die Vorgaben für den Service und die Reinigung laut den Herstellern zu beachten.
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Gaswarngerät Belüftungsanlage
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Kühlgeräte Karbonatoren Umlaufkühler Verdampfer
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Sicherheitseinrichtungen
KONTROLLE ÜBER DEN REINIGUNGSERFOLG
Der Betreiber hat stets Kontrollen über den Reinigungserfolg zu führen.
AUFZEICHNUNG
Es müssen unbedingt Aufzeichnungen über die durchgeführten Sanitationen geführt werden, auch wenn die
Sanitation selbstständig durchgeführt wird.
Wir empfehlen auch Aufzeichnungen der Reinigungsarbeiten des Personals zu führen.
Dokument als Download vorhanden.
PERSONALEINWEISUNG
Das Personal ist über die Reinigungsrichtlinien und ihren persönlichen Aufgabenbereich durch den Betreiber
zu unterweisen. Schaffen Sie klare Zuständigkeitsbereiche und halten Sie diese schriftlich fest.
Dokument als Download vorhanden.
Das Personal ist unbedingt auf das Gefahrenpotential durch CO
Diese Unterweisung ist schriftlich festzuhalten und jährlich zu wiederholen.
Dokument als Download vorhanden.
zu unterrichten.
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Version 09.2019 SN
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