Funktionale Sicherheit (FS)
3
Validierung
3.10
Validierung
18
Zusatz zur Betriebsanleitung – Drehstrommotoren DR.., DRN.., EDR.., EDRN..
Der Anlagenhersteller muss zur Bestimmung der Sicherheit einer Maschine eine Ge-
samtbetrachtung durchführen.
Die Wirksamkeit jeder Risikominderung muss geprüft werden. Es muss auch geprüft
werden, ob die geforderte Sicherheitsintegrität (SIL und/oder PL) für jede implemen-
tierte Sicherheitsfunktion erreicht wird.