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Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemeine Technische Daten - Krone F 125 Betriebsanleitung

Rundballenpresse
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Allgemeines
1.2.6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Rundballenpresse ist ausschließlich für den üblichen
Einsatz bei landwirtschaftlichen Arbeiten gebaut (bestim-
mungsgemäßer Gebrauch).
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schä-
den haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt
allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebene
Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Zulässiges Preßgut:
Landwirtschaftliche Halmgüter wie Heu, Stroh und
Grassilage.
Das Sammeln und Pressen anderer
Güter ist nur in Abstimmung mit dem
Hersteller zulässig.
Grundvoraussetzung ist in jedem Fall
die schwadförmige Ablage des
Preßguts und die selbstständige
Aufnahme beim Überfahren durch die
Pick-up.

1.2.7 Allgemeine technische Daten

• Straßenfahrten nur mit leerer und geschlossener
Ballenkammer zulässig.
• Zul. Höchstgeschwindigkeit: 40 km/h (30 km/h)
• Bei Maschinen ohne Bremse muß das Leergewicht
des ziehenden Traktors den Angaben in der Be-
triebserlaubnis entsprechen, mindestens jedoch ein
Gewicht haben, daß dem Leergewicht der Presse
entspricht.
• Bei Maschinen mit Betriebserlaubnis die Auflagen in
der Betriebserlaubnis beachten!
• Beim Betrieb der Presse auf dem Acker darf eine
Stützlast von 600 kg (an der Zugöse) nicht über-
schritten werden.
• Bei Straßenfahrten elektrische Bedienung ausschal-
ten !
Die Heckklappe darf nur betätigt werden,
wenn die Presse ordnungsgemäß am
Traktor angekuppelt ist, da die Presse
ansonsten nach hinten überkippen kann.
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