Sicherheits-Lichtgitter SLP/SLPC und SLP/SLPCM
Installation
Lichtgitter (2- bis 4-strahlige Einrichtungen)
Die allgemeine Formel zur Ermittlung des notwendigen Abstands zum Gefahrenbereich ist wie
folgt spezifiziert:
S = (1600 mm/s * T) + 850 mm
Die Anordnung der bodenparallelen Einzelstrahlen sollte wie folgt ausgeführt sein:
Anordnung von Einzelstrahlen
Strahlanzahl
2
3
4
Die Anordnung der Strahlen soll verhindern, dass eine Person
unter dem untersten Strahl hindurchkriechen,
■
über den obersten Strahl hinübersteigen bzw.
■
zwischen den 2 Strahlen durchsteigen kann.
■
Hinweis!
Falls eine anzuwendende C-Norm die Anordnung des ersten Strahls in Höhe von 400 mm über
dem Boden empfiehlt, folgen Sie dieser Empfehlung.
Falls keine Empfehlung ausgesprochen wurde, bestimmen Sie mit einer Risikoanalyse ob die
Anordnung zulässig ist.
Hinweis!
Es ist darauf zu achten, dass reflektierende Objekte, die zur Umspiegelung eines Hindernisses
führen können, sich nicht innerhalb der Sender- bzw. Empfangskeule befinden.
Sendeeinheit
Abbildung 5.2 Erläuterung zur Gefahr der Umspiegelung von Schutzstrahlen
Hinweis!
Achten Sie darauf, dass bei der Anordnung des Sicherheits-Lichtgitters ein Mindestabstand zu
spiegelnden Objekten oder Flächen eingehalten wird.
Dieser Abstand ist von der Schutzebene nach allen Seiten einzuhalten. Nur so kann
sichergestellt werden, dass ein Objekt im Strahlengang des Sicherheits-Lichtgitters sicher
detektiert wird.
18
Höhe über dem Boden
[mm]
400, 900
300, 700, 1100
300, 600, 900, 1200
Reflektierendes Objekt
außerhalb des Strahlbereiches
5˚
Hindernis
Strahlabstand [mm]
500
400
300
Mindestabstand a
5˚
Empfangseinheit