Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Prüfungen Von Flüssiggasleitungen; Vorschriften Der Technischen Regeln Flüssiggas (Trf); Allgemeines; Festigkeitsprüfung - Dräger MSI P7-TS Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für MSI P7-TS:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Bedienungsanleitung Dräger MSI P7-TS
10. Prüfungen von Flüssiggasleitungen
10.1 Vorschriften der Technische Regeln Flüssiggas (TRF)

10.1.1 Allgemeines

Flüssiggasanlagen sind durch Sachverständige, Sachkundige und/oder Fachbetriebe auf
einwandfreien Zustand zu prüfen:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach Änderungen,
- nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr,
- wiederkehrend.
Die Befüllung eines ortsfesten Flüssiggasbehälters mit Flüssiggas gilt als Inbetriebnahme.
Geforderte Prüfungen sind: Festigkeitsprüfung und Dichtheitsprüfung.
10.1.2 Festigkeitsprüfung
In die Rohrleitung mittels Luft oder Stickstoff den 1,1fachen Wert des zulässigen Be-
triebsüberdrucks, mindestens aber 1 bar aufbringen.
Mindestens 10 Minuten warten, bei teilweise erdgedeckten Leitungen 30 Minuten.
Druck am Prüfmanometer ablesen (Messgenauigkeit 1 % vom Messbereichsendwert).
Druck am Prüfmanometer frühestens nach weiteren10 Minuten auf Druckabfall kontrollie-
ren.
10.1.3 Dichtheitsprüfung
Unmittelbar vor der Inbetriebnahme sind alle Rohrleitungen bis zu den Einstellgliedern der
Geräte mit einem Überdruck von 150 mbar mit Luft auf Dichtheit zu prüfen. Die Rohrlei-
tungen gelten als dicht, wenn nach dem Temperaturausgleich der Prüfdruck während der
anschließenden Prüfdauer von 10 Minuten nicht fällt. Bei in Betrieb befindlichen Ver-
brauchsanlagen soll die Dichtheitsprüfung bei Betriebsdruck erfolgen. Hierzu kann die
Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden.
Die TRF verlangt im Gegensatz zur TRGI, dass die Anlage dicht (Leckrate = 0 l/h) ist.
Stand 01.04.2016
20 von 44
5695010

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis