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Prüfungen Von Flüssiggasleitungen; Allgemeine Informationen; Auswahl Der Flüssiggasleitungsprüfung; Dichtheitsprüfung Nach Dvfg-Trf 2012 - Dräger PX4500 Bedienungsanleitung

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Bedienungsanleitung Dräger PX4500
11. Prüfungen von Flüssiggasleitungen

11.1 Allgemeine Informationen

Flüssiggasanlagen sind durch Sachverständige, Sachkundige und/oder Fachbetriebe auf
einwandfreien Zustand zu prüfen:
− vor der ersten Inbetriebnahme,
− nach Änderungen,
− nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr,
− wiederkehrend.
Die Befüllung eines ortsfesten Flüssiggasbehälters mit Flüssiggas gilt als Inbetriebnahme.
Geforderte Prüfungen sind: Festigkeitsprüfung und Dichtheitsprüfung.
11.2 Auswahl der Flüssiggasleitungsprüfung
Wählbare Prüfungen sind:
Dichtheitsprüfung:
Festigkeit frei:
Festigkeit erdgedeckt: Festigkeitsprüfung 0,1 MPa (1 bar) an teilweise erdgedeckten
11.3 Dichtheitsprüfung nach DVFG-TRF 2012
Unmittelbar vor der Inbetriebnahme sind alle Rohrleitungen bis zu den Einstellgliedern der
Geräte mit einem Überdruck von 150 hPa (mbar) mit Luft auf Dichtheit zu prüfen. Die
Rohrleitungen gelten als dicht, wenn nach dem Temperaturausgleich von 10 Minuten der
Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 10 Minuten nicht fällt.
1. Druck in der zu prüfenden Leitung auf 150 hPa (mbar) erhöhen. Dazu eine Pumpe
über ein Ventil mit der Flüssiggasleitung verbinden und den Druck erhöhen.
2. Pumpe entfernen und Druckaufbau mit „Fertig" bestätigen, die Stabilisierungszeit
startet.
3. Nach Ende der Stabilisierungszeit startet automatisch die Messzeit.
23
Dichtheitsprüfung bei 150 hPa (mbar)
Festigkeitsprüfung 0,1 MPa (1 bar) an freiliegenden
Flüssiggasleitungen
Flüssiggasleitungen

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