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Prüfungen Von Flüssiggasleitungen; Vorschriften Der Technische Regeln Flüssiggas (Trf); Allgemeines; Festigkeitsprüfung - Dräger P7-TDX Bedienungsanleitung

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10. Prüfungen von Flüssiggasleitungen
10.1 Vorschriften der Technische Regeln Flüssiggas (TRF)

10.1.1 Allgemeines

Flüssiggasanlagen sind durch Sachverständige, Sachkundige und/oder Fachbetriebe auf
einwandfreien Zustand zu prüfen:
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- nach Änderungen,
- nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als einem Jahr,
- wiederkehrend.
Die Befüllung eines ortsfesten Flüssiggasbehälters mit Flüssiggas gilt als Inbetriebnahme.
Geforderte Prüfungen sind: Festigkeitsprüfung und Dichtheitsprüfung.
10.1.2 Festigkeitsprüfung
In die Rohrleitung mittels Luft oder Stickstoff den 1,1fachen Wert des zulässigen Betriebs-
überdrucks, mindestens aber 1 bar aufbringen.
Mindestens 10 Minuten warten, bei teilweise erdgedeckten Leitungen 30 Minuten.
Druck am Prüfmanometer ablesen (Messgenauigkeit 1 % vom Messbereichsendwert).
Druck am Prüfmanometer frühestens nach weiteren10 Minuten auf Druckabfall kontrollie-
ren.
10.1.3 Dichtheitsprüfung
Unmittelbar vor der Inbetriebnahme sind alle Rohrleitungen bis zu den Einstellgliedern der
Geräte mit einem Überdruck von 150 mbar mit Luft auf Dichtheit zu prüfen. Die Rohrlei-
tungen gelten als dicht, wenn nach dem Temperaturausgleich der Prüfdruck während der
anschließenden Prüfdauer von 10 Minuten nicht fällt.
Bedienungsanleitung Dräger P7-TDX
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